Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 170

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Das sage ich all denjenigen, die versuchen, durch politische Zurufe an Richter und Staatsanwälte politisches Kleingeld daraus zu schlagen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.57


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schönegger. – Bitte.

 


17.57.18

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Geschätzte Frau Bundesminister, lassen Sie mich zu Beginn meinen aufrichtigen Dank aussprechen. Ich möchte mich bei Ihnen ausdrücklich dafür bedanken, dass Sie so klar und deut­lich – und nicht schwammig, wie vom Kollegen Königshofer behauptet – Stellung bezogen haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Königshofer: ... wieder nichts!)

Frau Bundesministerin, Sie haben in Ihrer Beantwortung ganz deutlich und unmiss­verständlich Stellung bezogen. Sie haben mit Ihrer Beantwortung keinerlei Spielraum und keinerlei Platz für politisch motivierte Attacken auf die österreichische Justiz gelassen. Frau Bundesministerin, Sie haben völlig zu Recht und als einzig denk­bare Reaktion auf die in der Anfrage getätigten Unterstellungen diese auf das Schärfste zurückgewiesen.

Sie haben die von den Anfragenden – sogar für diese Anfragenden überraschend deutlich – formulierten Verschwörungstheorien mit Ihrer schriftlichen Antwort als das entlarvt, was es ist, nämlich nichts als Gerüchte und Behauptungen. Leider war das in der Tat Notwendigkeit und in Wirklichkeit die einzig richtige Reaktion von Ihrer Seite. Sie haben auch wiederum völlig richtig verneint, auf ein laufendes Obsorgeverfahren einzuwirken oder dazu Stellung zu nehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum wiederholten Male findet heute im Rah­men dieser Kurzdebatte etwas statt, das es in letzter Zeit öfters gegeben hat: Es findet der rechtspolitisch sehr bedenkliche und auch unsaubere Versuch statt, die österreichi­schen Staatsanwälte und mit ihnen die österreichische Justiz unter einen General­verdacht zu stellen. Das ist abzulehnen! (Beifall bei der ÖVP.)

Es wird hier versucht, die Justiz in die politische Arena zu holen. Es wird augen­scheinlich in Kauf genommen, dass der Rechtsstaat beschädigt wird. Ich bin zwar persönlich der festen Überzeugung, dass der Rechtsstaat das schon aushält – und so besonders intelligent wird dieser Versuch auch nicht unternommen, denn es ist ein plumper Skandalisierungsversuch. (Abg. Dr. Königshofer: Drei Jahre U-Haft! Gibt’s das in einem Rechtsstaat?!)

Doch eine Frage wird auch heute unbeantwortet bleiben: cui bono? Wem soll es denn nutzen, wenn der Rechtsstaat geschwächt wird? Der Bürger – und davon bin ich überzeugt – weiß genau zu beurteilen. Die Österreicherin, der Österreicher wissen: Auf die Justiz war Verlass und auf die Justiz ist Verlass, auch in Zukunft!

Selbstverständlich – und das stelle ich nicht in Abrede – ist es legitim, das parlamen­tarische Interpellationsrecht auch für Fragen betreffend einzelne Justizfälle zu nutzen.

Kritisch wird die legitime Ausübung dieses Rechts, wenn aufgrund von diversen Einzel­fällen der untaugliche Versuch unternommen wird, einen Justizskandal zu konstru­ieren, denn ein menschliches Fehlverhalten stellt noch lange kein den Rechtsstaat gefährdendes System dar. Das wäre nämlich an den Haaren herbeigezogen, und das ist auch nicht so. (Zwischenruf des Abg. Dr. Königshofer.)

 


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