Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 171

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600 000 Anzeigen werden in Österreich jährlich von 450 Staatsanwälten und Bezirks­anwälten behandelt – 600 000. Dass es bei einer derartig hohen Anzahl da und dort natürlich zu verurteilenswerten menschlichen Fehlleistungen kommen kann, das be­streitet wohl niemand ernsthaft.

Auch die Tatsache, dass Staatsanwälte nunmehr vom ersten Verdacht an bis hin zur Anklageerhebung im Mittelpunkt des Interesses stehen, kann durchaus dazu führen, dass sich derart verständliche Enttäuschungen über die eine oder andere Entwicklung im Rahmen des Verfahrens zuallererst bei den Staatsanwälten entladen.

Es war die Frau Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner selbst, die veranlasst hat, die Vorverfahrensreform durch eine wissenschaftliche Begleitung evaluieren zu lassen. Es war die Frau Bundesministerin selbst, die einen Expertenrat eingesetzt und diesen mit der Überprüfung der Verbesserungsfähigkeit der Fachaufsicht beauftragt hat; und es war wiederum die Frau Bundesministerin selbst, die diesen Expertenrat beauftragt hat, eine bessere Transparenz von Entscheidungen der Staatsanwaltschaft zu erar­beiten.

Ich komme zu meinem Schlussappell: Ich bitte Sie, hören Sie auf mit diesen unsäg­lichen Versuchen, aus einem Einzelfall, möglicherweise auch Einzelfehler, einen Skandal zu konstruieren! Hören Sie auf, dieses Haus mit abstrusen Verschwörungs­theorien zu behelligen! Lassen wir die Justiz arbeiten, sie macht das sehr gut! – Es wird Ihnen nicht gelingen, die Justiz und die Glaubwürdigkeit der Justiz bei den Bürgern in Frage zu stellen.

Möglicherweise ist nicht der Rechtsstaat in Gefahr, sondern die politische Kultur. Um die wäre es sicher schade, denn wir haben sie gerne als treuen und steten Begleiter, zumindest bei uns im Klub. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hofer. – Bitte.

 


18.02.29

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ich habe gerade von einem Mandatar der SPÖ gehört, mit der politischen Kultur sei es bei den Schwarzen auch nicht so weit her. (Ruf bei der ÖVP: Wir haben sie schon lang nicht ... !) Möglicherweise ist das wirklich so.

Ich erinnere mich an einen hochrangigen Politiker, der einmal auf europäischer Ebene über einen hochrangigen EU-Politiker gesagt hat, er sei eine richtige Sau.– Also, nicht mit Steinen werfen, wenn man im Glashaus sitzt! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, natürlich ist es so, dass man die Justiz nicht in Misskredit bringen soll. Ich möchte aber schon darauf hinweisen, Frau Bundesminister, dass wir erst vor Kurzem in der Präsidiale darüber gesprochen haben, dass eine Anfrage nicht beantwortet werden soll, indem man auf andere Anfragebeantwortungen verweist.

So gesehen ist die Beantwortung Ihrer Anfrage eine Nichtbeantwortung, und ich möchte Sie sehr herzlich ersuchen, doch die Fragen, die da auftauchen, ernsthaft zu beantworten, sich ernsthaft damit auseinanderzusetzen.

Zum konkreten Fall: Sie wissen, dass ich im Rahmen der gemeinsamen Obsorge engagiert bin und dass ich immer darauf hingewiesen habe, dass von dem Missstand, dass Elternteile ihre Kinder aufgrund fehlender Entscheidungen über das Besuchsrecht über Monate, über Jahre hinweg nicht sehen dürfen, nicht nur Männer betroffen sind, sondern in zunehmenden Ausmaß auch Frauen.

Das heißt, das Engagement für die gemeinsame Obsorge ist keines, das auf die soge­nannte Väterrechtsbewegung isoliert werden kann, sondern es ist ein Engagement,


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