Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 172

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das letztendlich den betroffenen Elternteilen zugutekommt – Männern und Frauen, Vätern und Müttern, aber vor allem auch den betroffenen Kindern.

Ich bitte Sie daher sehr herzlich, Frau Bundesminister – Sie haben bereits angekün­digt, sich für die gemeinsame Obsorge einsetzen zu wollen –, alle Möglichkeiten der Überzeugungsarbeit zu nützen, um hier im Haus eine Mehrheit für diese Maßnahme zu finden.

Das Beispiel Deutschland zeigt ja, dass die gemeinsame Obsorge etwas sehr, sehr Erfolgreiches ist und dass das Konfliktniveau zwischen den Partnern, die sich ja irgend­wann wahrscheinlich einmal gern gehabt haben, nach der Trennung sehr rasch wieder sinkt.

Natürlich gibt es auch Ausnahmen, danach wird auch oft gefragt. Natürlich: Wenn ein Elternteil, ich weiß nicht, einer Sekte angehört, suchtkrank ist oder der Kontakt mit dem Kind dem Kindeswohl abträglich ist, dann ist keine gemeinsame Obsorge möglich. Nur ist da der große Unterschied, dass von Haus aus, nach einer Trennung, die gemein­same Obsorge da ist und das Besuchsrecht sofort möglich wird.

Im umgekehrten Fall ist es hier in Österreich dort, wo die freiwillige Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge nicht in Anspruch genommen wird, so, dass oftmals – auch wenn der Vater, die Mutter von der Sachentscheidung her völlig einwandfrei das Besuchsrecht erhalten müsste – aufgrund einer fehlenden Entscheidung des Gerichtes über Monate, über Jahre hinweg das Besuchsrecht nicht ermöglicht wird und dann natürlich bei kleinen Kindern, die vielleicht zwei oder drei Jahre alt sind, eine völlige Entfremdung mit dem Elternteil passiert. Das wollen wir alle vermeiden. (Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner: Das stimmt!)

Einen Punkt möchte ich noch sagen, das betrifft die Familienrichter: Wenn jemand Familienrichter ist, dann ist er das oft in sehr jungen Jahren, das ist eine Zwischen­station auf der Karriereleiter, die man durchwandert. Wir wären sehr dafür, dass die Tätigkeit als Familienrichter nicht eine der ersten Stationen in der Richterkarriere ist, sondern es sollte die letzte sein.

Es ist einfach so, dass Menschen, die eine gewisse Lebenserfahrung haben und auch etwas abgeklärt sind – das sieht man auch hier im Hohen Haus: es sind die älteren Man­datare eher die, die ruhiger und besonnener vorgehen –, als Familienrichter ganz besonders geeignet sind; auch aufgrund dieser Lebenserfahrung, die den Familien dann ganz besonders zugutekommt. (Beifall bei der FPÖ.)

Erinnern Sie sich daran, als Sie ein Kind waren: Wenn es da einmal ein richtiges Problem gegeben hat – bei mir war es teilweise so –, ist es ganz interessant, auch mit den Großeltern zu reden. Da tut man sich oft leichter als bei den Eltern – und ich glaube, dass das auch an der Lebenserfahrung liegt, die sich diese Personen angeeig­net haben.

Daher ist es meine Bitte, alles daranzusetzen, um diese gemeinsame Obsorge, diese Reform im Bereich der Familienrichter auf Schiene zu bringen. Es kommt letztendlich den Kindern zugute, und Sie sehen ja auch an diesem Beispiel, wie schlecht es Eltern geht und wie verzweifelt man ist, wenn es nicht gelingt, ein Kind oder Kinder, die man sehr gerne hat, einfach nur zu sehen und ein bisschen Zeit mit ihnen zu verbringen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.07


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hau­ser. – Bitte.

 


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