Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 211

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Aber das ist nur ein Teil des Problems. Generell ist die Bundesregierung, soweit wir das überblicken können, kein Geheimgremium, sondern die Bundesregierung dieses Landes. Es ist nicht einzusehen, warum es einerseits für Journalisten, für Bericht­erstatter nicht möglich sein sollte, mitzubekommen, was eigentlich auf der Tages­ordnung steht. Es ist schon klar, dass da manchmal auch noch überraschend Dinge hinzukommen. Deswegen finden wir auch, dass es darum geht, die Beschluss­proto­kolle zu veröffentlichen.

Es sollte auch eine Usance im Hause sein, dass alle Fraktionen des Hauses zumindest eine Information darüber bekommen, was bei diesen Ministerratssitzungen beschlos­sen wurde. Auch das ist momentan nicht möglich. Die mehrfachen Versuche in der Präsidiale, zu erreichen, dass zumindest den im Haus vertretenen Fraktionen die Be­schluss­protokolle und die Tagesordnung übermittelt werden, sind bislang schiefge­laufen. Eine Erklärung ist nach wie vor ausständig, warum sich die Regierungs­fraktionen dagegen stellen, obwohl es Klubobmann Kopf schon mehrfach angekündigt hat, dass wir diese Information bekommen.

Ich glaube, es ist höchst an der Zeit, dass Österreich einen Schritt zu mehr Trans­parenz geht und die Bundesregierung aus diesem geheimen Nebel herauskommt und ihre Arbeit so weit transparent macht, dass die Beschlüsse nachvollziehbar gemacht werden. (Beifall bei den Grünen.)

20.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.22.04

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Der vorliegende Antrag der Grünen, die ja möchten, dass die Tagesordnungen der Sitzungen der Bundesregierung sowie die Beschlussprotokolle samt Vorträgen veröffentlicht werden, schmälert meiner Ansicht nach ein wenig das Interpellationsrecht der Abgeordneten. (Abg. Scheibner: So ein Unsinn!) – Warten Sie ein bisschen, Herr Kollege! – So wie der Antrag ausgestaltet ist, würde dies die Amtsverschwiegenheit komplett verdrängen. (Abg. Brosz: Amtsverschwiegenheit?!)

Auch der Schutz von Individualinteressen und datenschutzrechtliche Gründe müssen berücksichtigt werden.

Derzeit werden ... (Abg. Scheibner: Wer hat Ihnen das geschrieben?) – Hören Sie auf! – Derzeit werden die Gesetzesvorlagen, die ja eine nachfolgende Beschluss­fassung durch den Nationalrat und Bundesrat erfordern, dem Nationalrat durch den Ministerrat übermittelt. Genaueres kann im Wege der parlamentarischen Interpellation abgefragt werden.

Die Bestimmung, so wie sie derzeit ausgelegt ist, ist zu undifferenziert, wenn man zum Beispiel auch an Beschlüsse denkt, die die nationale Sicherheit betreffen.

Selbstverständlich bedarf dieser Antrag der nötigen Prüfung. Es wäre ja auch ein mög­licher Vorschlag, dass man eine Geschäftsordnung über die Führung der Geschäfte der Bundesregierung erlässt und dort auch Veröffentlichungsbestimmungen einfügt.

Im Verfassungsausschuss sind wir gerne bereit, über den Antrag zu diskutieren und an einer sinnvollen Lösung zu arbeiten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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