Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 212

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20.23.58

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kol­le­gin­nen und Kollegen! Hohes Haus! Der gegenständliche Antrag entstand offensicht­lich aus einem vermuteten Informationsdefizit. Daher stellt sich für mich die Frage: Welche Informationsmöglichkeiten gibt es denn bereits? Grundlage dafür ist für mich die verfassungsgesetzliche Auskunftspflicht gemäß Artikel 20 Bundes-Verfassungs­gesetz. Wir kennen aber auch einfachgesetzliche Auskunftsgesetze wie zum Beispiel das Recht auf Akteneinsicht.

Konkret gibt es nach jedem Ministerrat ein Kommuniqué, das auf der Internetseite des Bundeskanzleramtes öffentlich abgerufen werden kann. Auch stellen sich der Bundes­kanzler und der Vizekanzler unmittelbar nach jeder Sitzung der Bundesregierung den Journalisten und Medienvertretern im Pressefoyer.

Hier im Parlament steht uns auch eine Reihe von Interpellationsrechten zur Verfügung. Ich denke an schriftliche Anfragen an Bundesminister, Dringliche Anfragen und Anträge, ich denke an die Aktuelle Stunde und die neu geschaffene Aktuelle Europa­stunde. Außerdem ist aus meiner Sicht das Parlament vorbildlich hinsichtlich der Transparenz von Gesetzen auf dem Weg der Bundesgesetzgebung.

Bei allen diesen Möglichkeiten ist jedoch die Einschränkung durch die Regelung zur Amtsverschwiegenheit, wie es bereits ausgeführt wurde, nicht außer Acht zu lassen. Für mich ist aber auch klar, dass Diskussionspapiere oder vorbereitete Unterlagen nicht zu veröffentlichen sind.

All diese aufgezeigten Informationsmöglichkeiten haben sich bewährt. Ich sehe sie für ausreichend an. Daher halten wir eine zusätzliche Regelung für nicht notwendig. (Beifall bei der ÖVP.)

20.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.26.02

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bisher ist dieses Problem offenbar nicht aufgetreten, solange die Grünen den Dritten Präsidenten gestellt haben, denn da haben sie auch diese Infor­mation bekommen. Jetzt ist ihnen aufgefallen, dass sie sie nicht mehr bekommen. Wir verschließen uns aber keineswegs diesem Anliegen, denn es ist ja wirklich nicht zu verstehen, warum alle drei Präsidenten etwa diese Informationen bekommen, aber nicht alle Klubs im Haus, und warum diese Informationen nicht weitergegeben werden sollten. Im Sinne der Transparenz wäre das sinnvoll. Wir haben gerade gehört, es ist wichtig, dass wir hier im Parlament Transparenz haben. Warum sollten wir uns dem verschließen?

Möglicherweise wäre es sogar positiv für die Regierung, einen Arbeitsnachweis zu haben, damit man sieht, was sie tut. Das merkt man hier im Hohen Haus ja manchmal nicht so ganz, also wäre das durchaus günstig.

Wir werden uns daher der Diskussion nicht verschließen und grundsätzlich dem zustimmen. Im Detail wird man es wahrscheinlich noch anders regeln müssen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Vorläufig letzter Redner hiezu ist Herr Abgeordneter Scheibner. 3 Minuten. – Bitte.

 


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