20.27
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt haben wir demokratiepolitisch von der Frau Abgeordneten der SPÖ etwas dazugelernt, dass es eine Einschränkung des Interpellationsrechts der Abgeordneten wäre oder bedeuten würde, wenn die Tagesordnungen der Regierungssitzungen oder die Protokolle veröffentlicht werden. Vielleicht könnten Sie das irgendwann im Ausschuss noch näher ausführen! Das würde mich sehr interessieren – rein aus grundsätzlichen Überlegungen –, wie denn das begründbar ist. Das heißt, unser Anfragerecht wird beschnitten, wenn wir schon im Vorhinein Informationen bekommen? – Das ist sehr spannend.
Ich glaube im Gegensatz dazu, dass es eine sinnvolle Maßnahme sein würde. Soweit ich mich erinnern kann, hat die SPÖ, als sie noch in der Opposition gewesen ist, genau das auch immer wieder verlangt. Von Fragen der nationalen Sicherheit als Einschränkung war damals keine Rede, ganz im Gegenteil.
Ich glaube, es wird wichtig sein, darüber zu diskutieren. Wir würden das sehr unterstützen. Ich bin sehr gespannt, wie dann die Behandlung des Antrages aussehen wird, wie oft er vertagt wird und was dann im Endeffekt herauskommen wird. Auch das wird ein Licht auf das Demokratieverständnis der Bundesregierung und der Regierungsparteien werfen. (Beifall beim BZÖ.)
20.28
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Ich weise den Antrag 980/A dem Verfassungsausschuss zu.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivildienst (Zivildienstgesetz 1986 – ZDG) geändert wird (984/A)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eigentlich viel einfacher, als es scheint, und viel einfacher, als es in den vorigen Diskussionen über die Petitionen herausgekommen ist, aber es braucht eine klare politische Entscheidung dafür. Die Streichung der sogenannten Gewissensklausel im Zivildienstgesetz würde ausreichen, um all die Probleme, die kurz vorher thematisiert wurden, all das, was auch die Wünsche der Zivildiener sind, einfach zu ändern und ihnen zu entsprechen, nämlich auch verfassungsrechtlich die Zivildiener mit dem Wehrdienst gleichzustellen.
Es kommen immer wieder Argumente im Sinne von: EU-rechtlich vielleicht schwierig, menschenrechtlich vielleicht schwierig. (Abg. Scheibner: Die Bundes-Verfassung, Frau Kollegin!) Das stimmt aber alles nicht. Auf europäischer Ebene gibt es diesbezüglich überhaupt kein Problem. Aus europarechtlicher Sicht ist es kein Problem, das Waffenverbot für Zivildiener abzuschaffen. Vielmehr wurde ja mit dem Inkrafttreten des neuen Lissabon-Vertrages neben der militärischen auch die zivile
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite