Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 214

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Komponente in der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik gleich­berech­tigt etabliert. Das heißt, all das, was die zivile Komponente auf EU-Ebene darstellt, ist auch in Österreich anwendbar und somit kein Problem.

Das Zweite ist die menschenrechtliche Komponente. Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte hat bestätigt und sagt ganz klar, dass es einfach nicht notwendig ist, dass eine Zivildiensterklärung eine Begründung braucht. Es braucht keine Begrün­dung. Es braucht nicht, dass ein junger Mann sagt: Ich will Zivildienst leisten, weil ich aus Gewissensgründen nicht mit einer Waffe hantieren möchte, weil ich den Dienst an der Waffe verwehre! – Das ist nicht notwendig. Es reicht, klipp und klar zu sagen: Ich will Zivildienst machen! – Somit gibt es überhaupt kein menschenrechtliches Problem, und die ganze Komponente der EMRK ist gegeben und somit kein Problem.

Einzig allein bleibt die diskriminierende Komponente über. Ich habe so das Gefühl, dieses Haus befindet sich in der Frage des Zivildienstes mitten in den achtziger Jahren. Da, als sich die Wehrdienstverweigerer, die keine Chance hatten, Zivildienst zu machen, noch an Kirchen zum Beispiel angekettet haben, weil sie den Dienst an der Waffe verwehrt haben.

Diese Zeiten sind vorbei, meine Damen und Herren! Wir leben im Jahr 2010. Die Jugend ist mobil, die Jugend will sich verändern und will auch nicht den Dienst an der Waffe tätigen. Und das sind immerhin 13 000 Zivildiener pro Jahr. Ich verstehe nicht, dass es ein Problem ist, hier keine klaren Tatsachen, hier keine klare verfassungs­rechtliche Bestimmung zu schaffen.

Können Sie sich eigentlich vorstellen, was Österreich ohne seine Zivildiener tun wür­de? 13 000 Zivildiener sind im Sozialsystem tätig. Was würde Österreich das kosten, würden man die wirklichen Kosten der Arbeitsleistung der vielen, vielen Zivildiener übernehmen müssen? Das ist unglaublich, das wäre einfach nicht leistbar.

Dieses Haus gibt den Zivildienern aber auch nicht den Wert, den sie verdient haben, und auch nicht den Stellenwert in der Gesellschaft, weil es immer darum geht: Ein „echter Mann“ ist einer, der mit der Waffe hantieren kann, aber ein – ich weiß nicht – „Waschlappen“ – zwischen Anführungszeichen – ist er dann, wenn er Zivildienst macht. – Nein, das ist nicht so! Sie tun aber weiterhin so, als ob es so wäre. (Beifall bei den Grünen.)

Also: Streichung dieser Gewissensklausel, ein Easy-going-Projekt, und dann die klare Aufhebung der Diskriminierung von Zivildienern und Wehrdienern. (Beifall bei den Grünen.)

20.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


20.33.32

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In aller Kürze: So wertvoll der Zivildienst ist, so ich diesen schätze, so ich jederzeit bereit bin, mich voll für diese Gruppe einzusetzen, ersuche ich nur, dass wir das Thema sachlich gemeinsam diskutieren. Und da stelle ich nur trocken fest: In Österreich haben wir eine Wehrpflicht und haben eine Wehrersatzpflicht. In Artikel 4 EMRK ist eben die Gewissensfrage verankert. Bei aller Wertschätzung: Mein Respekt gilt den Präsenzdienern genauso wie den Zivildienern. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin auch überzeugt davon – und so ich höre, werden wir ja in Bälde eine Novelle ins Hause bekommen, und dann werden wir gemeinsam auch im Ausschuss diese Fragen diskutieren – und glaube, dass wir


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