Die Kommission hat am 31. März 2010 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Bürgerinitiative (KOM (2010) 119) vorgelegt.
Der Nationalrat ist der Auffassung, dass dieser Vorschlag in einigen Punkten konkreter Verbesserungen bedarf und verweist in diesem Zusammenhang auch auf die vom Ständigen Unterausschusses des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 29. Jänner 2010 beschlossenen Stellungnahme:
Die Mindestzahl der beteiligten Mitgliedstaaten (Art 7) mit einem Drittel festzulegen erscheint zu hoch. Der österreichische Nationalrat hat in seiner Stellungnahme zum Grünbuch zur Europäischen Bürgerinitiative sechs Mitgliedsstaaten vorgeschlagen, das Europäische Parlament ein Viertel.
Mindesterfordernisse bei der Verifizierung und Identifizierung von Unterstützungserklärungen erscheinen unerlässlich. Aus diesem Grund wurde auch angeregt, dass eine Verifizierung der Unterstützungserklärung im Rahmen der elektronischen Sammlung in Hinblick auf eine verlässliche Überprüfbarkeit der Identität des Unterstützungswilligen ausschließlich mittels digitaler Signatur (Bürgerkarte) möglich sein soll. Nur eine solche Signatur ist einer persönlichen Unterschriftsleistung gleichzuhalten.
Der Nationalrat bedauert, dass sich verbindliche Bestimmungen zur weiteren Vorgehensweise durch die Europäische Kommission auf die Vorlage einer Mitteilung beschränken. Um Verzögerungen zu verhindern, sollte bei positiver Beurteilung der Initiative eine weitere Frist (z.B. drei Monate) für die Vorlage eines Rechtsaktes oder einer sonstigen Umsetzungsmaßnahme der Europäischen Kommission vorgesehen werden. Eine Ablehnung der Initiative wäre durch die Kommission möglichst ausführlich und nachvollziehbar gegenüber den Einreichern der Bürgerinitiative, dem Europäischen Parlament und dem Rat zu begründen. In einem solchen Fall ist sicherzustellen, dass effektive Rechtsschutzmechanismen zur Verfügung stehen.
Der Verordnungsvorschlag sieht überdies eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Initiative erst bei einer Anzahl von 300.000 gesammelten Unterschriften vor. Der Zeitpunkt für diese Entscheidung erscheint dem Nationalrat wesentlich zu spät und würde auch doppelten bürokratischen Aufwand hinsichtlich der Verifizierung der Unterschriften auslösen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die zuständigen Bundesminister werden ersucht, sich bei den Verhandlungen im Rat dafür einzusetzen, dass das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative so rasch wie möglich genutzt werden kann. Sie werden weiters ersucht, auf eine Verbesserung des Verordnungsvorschlags in folgenden Punkten hinzuwirken:
1. Eine Herabsetzung der erforderlichen Mindestanzahl der beteiligten Mitgliedsstaaten auf sechs Mitgliedsstaaten;
2. Die verbindliche Festlegung von Mindesterfordernissen im Sinne einer eindeutigen Verifizierung und Identifizierung von UnterstützerInnen;
3. Verbindliche Bestimmungen für den Umgang mit einer erfolgreich abgeschlossenen und positiv beurteilten Bürgerinitiative in die Richtung, dass die Europäische Kommission innerhalb einer klar festzulegenden Frist einen konkreten Vorschlag zu deren Umsetzung vorlegen muss;
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