Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 100

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Jetzt braucht es endlich Taten und nicht ein Gequake (Beifall beim BZÖ), denn dieses heutige Bundesrahmengesetz ist nichts anderes als ein neues Bankenförderungsge­setz. Die ganzen Zukunftsprognosen sind viel zu optimistisch! Sparen, wie gesagt, muss nur der Bürger, aber diese Taschenspielertricks der ÖVP und unseres Finanzmi­nisters werden auffallen, und der Bürger wird das zu schätzen wissen. (Abg. Neuge­bauer: Die Zeit der Faschingsreden ist schon längst vorbei!)

Die Entwicklung der Einnahmen – allein Steuererhöhungen in Höhe von 12 Milliarden € bis 2014 – ist ein Wahnsinn! Das ist ein Katalog der Grauslichkeiten, der über unsere österreichische Bevölkerung drübergezogen wird.

Von Finanzminister Pröll über IV-Generalsekretär Beyrer, Währungskommissar Olli Rehn bis zu Angela Merkel: Alle fordern eine europäische Schuldenbremse. Gesche­hen ist da bis jetzt nichts! Ein entsprechender Antrag betreffend die Begrenzung der Neuverschuldung von Bund, Ländern und Gemeinden wurde vom BZÖ bereits im Dezember des Vorjahres eingebracht.

Nun bringen wir, das BZÖ, erneut einen Antrag in diese Richtung ein, und ich bin mir sicher, dass diesmal die ÖVP und die Regierung mitgehen, dass man die Schulden­bremse endlich anzieht durch eine Begrenzung der Neuverschuldung von Bund, Län­dern und Gemeinden. (Abg. Grosz: Das glaube ich nicht!)

Ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den sichergestellt wird, dass der Bund grundsätzlich nur bis zur Höhe von 0,35 Prozent des BIP und Länder und Gemeinden grundsätzlich gar keine budgetäre Neuverschuldung eingehen dürfen beziehungsweise nur in Ausnahmesituationen wie beispielsweise Rezessionen Überschreitungen (zum Beispiel durch nachhaltig stärken­de Zukunftsinvestitionen) vorgenommen werden können.“

*****

(Beifall beim BZÖ.)

13.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend Begren­zung der Neuverschuldung von Bund, Länder und Gemeinden

eingebracht in der 66. Sitzung des Nationalrates am 19.05.2010 im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 2: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvor­lage (687 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Teilnahme an interna­tionaler Zahlungsbilanzstabilisierung (Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz – ZaBiStaG) geändert wird (736 d.B.)

 


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