In Anbetracht der prognostizierten Entwicklung der Staatsschulden Österreichs und angesichts der Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für Griechenland sowie des EURO-Hilfspakets und der damit verbundenen Zinslasten erscheint ein entschiedenes Gegensteuern zu überbordenden Staatsschulden unumgänglich um den zukünftigen Generationen nicht schon jetzt die Basis für einen mit heute vergleichbaren Wohlstand zu entziehen. Eine entschlossene Budgetkonsolidierung im Sinne von vernünftigen Einsparungen und drastischer Staatsschuldenreduktion ist auch angesichts der Hilflosigkeit der EU und Wirkungslosigkeit des EURO-Hilfspaketes notwendig, um ein klares Signal als Beitrag Österreichs gegen die Spekulanten wider den EURO zu setzen.
Von Finanzminister Pröll über den Generalsekretär Markus Beyrer, Währungskommissar Olli Rehn bis hin zu Angela Merkel wird die „europäische Schuldenbremse“ eingefordert. Ein entsprechender Antrag betreffend Begrenzung der Neuverschuldung von Bund, Ländern und Gemeinden wurde dazu bereits am 11.12.2009 eingebracht! Das BZÖ fordert daher erneut als ersten Schritt eine nationale „Schuldenbremse“ im Sinne einer Begrenzung der Neuverschuldung von Bund, Länder und Gemeinden!
Daher ist nach Überwindung der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise bzw. einem Übergangszeitraum samt Konsolidierungshilfen sicherzustellen, dass der Bund grundsätzlich nur bis zur Höhe von 0,35 % des BIP und Länder und Gemeinden grundsätzlich gar keine budgetäre Neuverschuldung eingehen dürfen. Ausnahmen davon sollen allein in Ausnahmesituationen wie beispielsweise Rezessionen möglich sein, um antizyklisch reagieren bzw. beispielhaft nachhaltig stärkende Zukunftsinvestitionen vornehmen zu können. Durch einen solchen Rahmen soll insbesondere dafür gesorgt werden, dass Bund, Länder und Gemeinden in Zukunft dazu gezwungen werden, Reformschritte konsequenter einzuleiten und umzusetzen.
Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den sichergestellt wird, dass der Bund grundsätzlich nur bis zur Höhe von 0,35 % des BIP und Länder und Gemeinden grundsätzlich gar keine budgetäre Neuverschuldung eingehen dürfen bzw. nur in Ausnahmesituationen wie beispielsweise Rezessionen Überschreitungen (z.B. durch nachhaltig stärkende Zukunftsinvestitionen) vorgenommen werden können.
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hofer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.09
Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Kollege Scheibner hat vorhin gemeint, es wäre schön, wenn einmal ein Politiker aus Österreich auf europäischer Ebene nicht das tun würde, was die europäische Nomenklatura von ihm verlangt, sondern einen eigenen Weg ginge und vielleicht sogar mit einem Veto drohte. – Meine Damen und Herren! Es gibt eine Gelegenheit, bei der wir, auch sachlich wirklich begründet, einen anderen Weg gehen müssten – und dieser Grund, den ich heute hier vorlege, ist die Erweiterung der Eurozone.
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