Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 104

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bei Griechenland-Hilfe und Euro-Paket wird mir die Möglichkeit geben, kurz auf dieses vorige Anliegen auch noch zu replizieren.

Ich bringe also noch einmal den soeben erwähnten Entschließungsantrag ein und möchte ihn in den Grundzügen erläuternd sagen, dass es darin um verschiedene An­liegen geht. Erstens soll auf EU-Ebene bezüglich Beitrag der Gläubiger, wie vielfach diskutiert, mehr geschehen. Weiters sollten die Finanzmarktaufsichtsbehörden dort ge­stärkt werden, und zwar nach den Vorschlägen der Kommission, die viel weitgehender sind als das aktuelle Paket. Die aufsichtsrechtlichen Regeln gehören auch auf EU-Ebene geschärft, und last but not least sollte auf Griechenland Druck ausgeübt wer­den, dass auch dort eine rechtliche Verfolgung der Budgetschwindler erreicht werden kann.

Was Österreich betrifft, steht auch nicht alles zum Besten. Sie wissen ganz genau, dass es ein FMA-Paket, ein wirkliches Gesetzeswerk gäbe, das der FMA mehr Zähne gäbe – es liegt allerdings irgendwo herum, weil Sie sich darauf nicht einigen können – und das schon seit dem Bankenausschuss auf der Reise sein könnte, weil es sinnvoll und notwendig wäre. Und – eigentlich eine ganz typische Situation – als Letztes darf ich daran erinnern, dass auf Initiative des Abgeordneten Pilz ein einstimmiger Antrag bezüglich der Finanzdienstleistungsassistenten hier verabschiedet wurde, und zwar am 10. Dezember 2008. Da hat man sich darauf verständigt, dass jetzt einmal diesbezüg­lich etwas ins Haus kommen sollte, es längst schon hätte kommen sollen. Wir machen hier noch einmal Druck, dass da etwas weitergeht, denn genau das sind die Dinge, die uns an ihrer Glaubwürdigkeit zweifeln lassen – das war heute das Thema.

Und im Übrigen, Kollege Hofer: Estland wäre eines der ganz, ganz wenigen Länder, das die Kriterien der Währungsunion erfüllen würde. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Neugebauer: So ist es!)

13.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag wur­de von Abgeordnetem Mag. Kogler in seinen Grundzügen erläutert, ob seines Umfan­ges gemäß § 53 Abs. 4 zwischenzeitig verteilt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Lichtenecker, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Ursachen- statt Symptombekämpfung bei Griechenland-Hilfe und Euro-Paket

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (687 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Teil­nahme an internationaler Zahlungsbilanzstabilisierung (Zahlungsbilanzstabilisierungs­gesetz – ZaBiStaG) geändert wird (736 d.B.)

Im Rahmen des Griechenland-Hilfspakets haben die EURO-Länder und der IWF Grie­chenland 110 Mrd. an Kreditlinien für die kommenden 3 Jahre zugesagt. Österreichs Anteil beträgt ca. 2,3 Mrd. Euro. Wenige Tage nach dieser Einigung schnürten die EURO-Länder gemeinsam mit dem IWF ein noch viel größeres Haftungspaket, da weitere spekulative Attacken auf Staatsanleihen von Euroraumländern drohten und somit den gesamten EURO-Währungsraum in Mitleidenschaft ziehen hätten können. Dieses Haftungspaket beinhaltet 750 Mrd. Euro. Österreich beteiligt sich mit bis zu 15 Mrd. Euro.

 


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