folgen. Eine solche schlagkräftige EU-Aufsichtsbehörde ist mit Durchgriffsrechten ausgestattet und ist imstande für Transparenz an den Finanzmärkten zu sorgen.
Klare aufsichtsrechtliche Regeln:
Die europäische Finanzmarktaufsichtsbehörde muss mit klaren Durchgriffsrechten ausgestattet sein. Es bedarf EU-weiter Genehmigungspflichten für bestimmte Finanzprodukte. Zumindest vorübergehende Einschränkungen und Verbote von bestimmten besonders spekulativen Instrumenten wie zB Leerverkäufe müssen schnell und unkompliziert durchführbar sein.
EU-Druck auf Griechenland, damit die Budgetfälscher in Griechenland rechtlich belangt werden können“.
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Teilnahme an internationaler Zahlungsbilanzstabilisierung geändert wird, in 736 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.
Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen vor.
Die Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen haben beantragt, den gegenständlichen Gesetzentwurf nach Beendigung des Verfahrens gemäß Artikel 42 Bundes-Verfassungsgesetz, jedoch vor seiner Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Volksabstimmung zu unterziehen.
Ich werde zunächst über den erwähnten Zusatzantrag, sodann über die von dem erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen auf Durchführung einer Volksabstimmung wird gemäß § 84 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates nach der dritten Lesung erfolgen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf die Einfügung einer neuen Z 5 bezieht.
Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. (Abg. Krainer: Das soll mir wer erklären, wer da dagegen sein kann!) – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Weiters gelangen wir zur getrennten Abstimmung über die Ziffern 1 und 2 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesen Teilen ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.
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