Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 128

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Die Bundesregierung hat weiters wiederholt angekündigt, die F&E-Quote bis 2020 auf vier Prozent des BIP steigern zu wollen. Doch auch dieses Ziel liegt in weiter Ferne. Anstatt die Budgetmittel entsprechend der Zielvorgabe auszustatten, scheint die Bun­desregierung fest entschlossen, das Budget für Wissenschaft und Forschung um 49,4 Mio. Euro (-1,3 Prozent) kürzen zu wollen. Um tatsächlich eine Forschungsquote von vier Prozent zu erreichen, müssten laut Joanneum Research – unter der Annahme einer BIP-Wachstumsrate von beispielsweise drei Prozent – die F&E-Ausgaben um jährlich 6,9 Prozent gesteigert werden. Festgelegte Ziele und budgetäre Wirklichkeit klaffen in Österreich also weit auseinander.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die F&E-Ausgaben entsprechend der prognos­tizierten Steigerungsraten für das Wirtschaftswachstum bis 2014 zu erhöhen, um die F&E-Quote von vier Prozent des BIP zu erreichen und damit Innovationen zu sichern und Arbeitsplätze zu schaffen.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Molterer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.18.53

Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Diese Novelle zum Bundeshaushaltsrecht, die im Parlament einstimmig beschlos­sen wurde, ist damals von vielen – eigentlich von allen – als einer der wirklichen Mei­lensteine einer neuen Qualität der Budgetpolitik dargestellt worden, und das ist sie auch! Das ist einerseits eine neue Qualität der Budgeterstellung, und sie gibt auch dem Parlament neue Rechte und viel mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten.

Ich sage aber auch dazu, manche Diskussionen verleiten mich zu der Feststellung, dass manche vielleicht erst jetzt realisieren, was dieses neue Haushaltsrecht in der Praxis bedeutet, und zwar nicht nur hier im Parlament, sondern auch in dem einen oder anderen Ministerium. Dieses neue Haushaltsrecht bewirkt natürlich, dass wir über einen langfristigen Zeitraum – vier Jahre – eine Ausgabenlimitierung, eine Ausgaben­grenze einführen und damit in Wirklichkeit eine Form von Schuldenbremse entwickelt haben, die gerade in dieser Zeit von ganz, ganz außergewöhnlicher Bedeutung ist.

Ich bin fest davon überzeugt, dass dieses Modell des österreichischen Haushaltsrechts in Brüssel Schule machen wird, weniger für das Eurobudget – das Eurobudget braucht das nicht, weil es ja ein Jahresbudget ist –, aber in den nationalen Budgets wird das ein Instrument sein, auf das die Kommission einsteigen und das sie als gutes Beispiel bringen wird, wie man tatsächlich Budgetpolitik in der Qualität verbessern kann.

Ich möchte mich mit zwei Fragen beschäftigen, die mir besonders wichtig erscheinen, weil in beiden Fragen offensichtlich auch Widersprüche zutage getreten sind. Ich möchte daher ganz bewusst diese Fragestellungen vertiefen.

Erstens: Ich bin fest davon überzeugt, dass Schulden tatsächlich das Gift, das schlei­chende Gift sind, das uns in Zukunft in Österreich und in Europa schwächer macht, als wir es bisher waren. Schulden, meine Damen und Herren, sind die wirkliche Bremse


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