Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 213

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Darüber hinaus gilt es auch das Netzwerk der Finanzkontrolle zu stärken. Deshalb ha­ben wir auch die interne Revision der ausgegliederten Unternehmen geprüft und aufge­zeigt, welche Maßnahmen gerade im Bereich der internen Revision gesetzt werden sollten.

Im Zusammenhang mit der Personalhoheit bei den Universitäten – das wurde bereits angesprochen – muss betont werden, dass gerade diese Personalhoheit nicht zu einer Verbesserung der Betreuungsrelationen geführt hat. Im Gegenteil: An fünf von sieben Universitäten haben sich die Betreuungsverhältnisse verschlechtert, und darüber hin­aus hat sich beispielsweise an der Wirtschaftsuniversität Wien das Betreuungsverhält­nis allein in den letzten Jahren um 34 Prozent weiter zum Schlechteren gewandt.

Betrachtet man den Personalaufwand, so sieht man, dass dieser stark angestiegen ist – das wurde heute im Rahmen der Debatte bereits erwähnt –, beispielsweise bei der Universität Wien um 35,6 Prozent oder bei der Wirtschaftsuniversität um 28,5 Prozent, und zwar im Zeitraum 2004 bis 2008. Gleichzeitig ist auffällig, dass der Anteil des habi­litierten Personals am gesamten wissenschaftlichen Personal gesunken ist, während jener des nicht-habilitierten Personals angestiegen ist.

Auffällig in diesem Bereich ist auch, dass beispielsweise bei den Bezugssummen der Rektorate pro Jahr eine Steigerung von 10,2 Prozent zu verzeichnen ist, was sicherlich teilweise durch strukturelle Effekte beziehungsweise personenbezogene Besonderhei­ten begründet werden kann.

Wenn man über die Betreuungsverhältnisse der Universitäten spricht, muss man natür­lich auch den Kollektivvertrag mit beleuchten, der mit 1.10.2009 abgeschlossen wurde und der erhebliche Mehrkosten für die Universitäten nach sich ziehen wird, insbeson­dere auch durch einen Rechtsanspruch auf Studienurlaub, höhere Einstiegsgehälter, automatische Gehaltsvorrückungen und Pensionskassenregelungen.

Es wird also notwendig sein, gerade in Leistungsvereinbarungen sehr klare, konkrete Vorgaben zu machen, damit sich die Betreuungsverhältnisse nicht weiterhin verschlech­tern. Aus diesem Grund plant der Rechnungshof im Jahr 2011 eine Querschnittsprü­fung, inwieweit diese konkreten Vorgaben in den Leistungsvereinbarungen auch tat­sächlich umgesetzt worden sind.

Der Bericht „Fachhochschulen“ ist ein sehr positiver Bericht, das wurde heute bereits erwähnt. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Ziel, gerade Studierende ohne Matura zu fördern, erreicht worden ist.

Der Bericht zeigt aber auch, dass noch gewisse Schwachpunkte vorhanden sind, ins­besondere wäre es auch notwendig, dass gerade der Fachhochschulrat seine strate­gisch wichtigen Aufgaben wirklich wahrnimmt, wie beispielsweise das Monitoring und die Weiterentwicklung in diesem Bereich.

Ganz kurz sei nur der Bereich der internen Revisionen erwähnt. Nachdem die Prüfung bei den ausgegliederten Rechtsträgern gezeigt hat, dass bei vielen nach wie vor noch keine interne Revision eingeführt worden ist, wäre es wichtig, die nötigen Rahmenbe­dingungen für eine zielgerichtete Revision zu schaffen.

Ich danke Ihnen nochmals für die Unterstützung und für Ihre positiven Worte über die Tätigkeit des Rechnungshofes und werde diese natürlich an jene, denen sie gebühren, nämlich den Prüferinnen und Prüfern, weitergeben. Ich danke für die Aufmerksam­keit. (Allgemeiner Beifall.)

19.28


19.29.22

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Ich schließe da­her die Debatte.

 


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