Geldwäsche. Ich halte fest, Herr Präsident Dr. Benn-Ibler ist kein Handlanger für Geldwäscher. Wenn also Herr Präsident Dr. Benn-Ibler massive Einwände dagegen hat, dann hat er es nicht verdient, hier zum Handlanger für Geldwäscher erklärt zu werden. – Das ist das Erste, meine Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Das Zweite: Kollege Jakob Auer geht hier heraus in zelebrierter Ahnungslosigkeit von der Vorlage und sagt wörtlich: Wer behauptet, es sei ein massiver Eingriff ins Bankgeheimnis, der sagt die Unwahrheit. – Zitatende.
Herr Jakob Auer hat die Vorlage nicht gelesen, denn in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage heißt es wörtlich: „Auf Grund der Eingriffsintensität der Ausnahme ...“. – Also was ist das dann? Haben wir das erfunden? Wer sagt die Unwahrheit? Oder hat es schlicht und einfach Jakob Auer nicht gelesen und das, was ihm der Sekretär geschrieben hat, hier vorgetragen? Peinlich genug! (Abg. Mag. Donnerbauer: Das ist peinlich, was du da sagst!) Nein, es ist nicht peinlich. Führt nicht die Leute dauernd an der Nase herum! Selbstverständlich – und das schreibt ja selbst die Regierung in die Regierungsvorlage hinein – ist es ein massiver Eingriff ins Bankgeheimnis. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)
Meine Damen und Herren! Wer es nicht glaubt, kann jetzt noch die Gegenüberstellung anschauen. Hier ist der § 116 Strafprozessordnung schön gegenübergestellt. (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.) Hier ist genau die neue Eingriffsintensität aufgelistet. Ich erspare es mir, weil meine Redezeit begrenzt ist, das jetzt vorzutragen. Aber es kann jeder nachlesen.
Frau Bundesministerin, da schreibt die Regierung dazu, das ist jetzt wirklich das Lustige an der Geschichte: Nein, im § 116 geht es nicht um eine Ausweitung der Eingriffsintensität, sondern es geht nur – ich zitiere wörtlich – um „einen Hinweis auf den Ort der Regelung der gerichtlichen Bewilligung“. – Zitatende.
Das steht wortwörtlich hier, meine Damen und Herren. Das ist die Eingriffsintensität, die vorher zugegeben wird. Und am Schluss sagt man, nein, nein, es ist keine Ausweitung, daher ist auch keine Zweidrittelmehrheit erforderlich, weil es sich nur um „einen Hinweis auf den Ort der Regelung der gerichtlichen Bewilligung“ handelt. – Ende des Zitats.
Frau Bundesministerin, wissen Sie, wenn es sich die Grünen mittlerweile gefallen lassen vor lauter „wir müssen die bösen Kapitalisten, die mit ihrem bösen, bösen Schmiergeldkapital die österreichischen Unternehmen unterlaufen und Macht gewinnen, böses kriminelles Kapital, das Macht gewinnt“, so ist das ihre Sache. – Da ist mit dir der Altmarxist durchgegangen. – Aber, meine Damen und Herren, dabei wird übersehen, dass dann die Rechte des Parlaments unterlaufen, ja verletzt werden und die Verfassung verletzt wird. Das ist bitte nachzulesen im § 38 im letzten Satz, wo es heißt, dass hier eine Zweidrittelmehrheit erforderlich wäre, im Absatz 5.
Nur, der Punkt ist der – und da zitiere ich jetzt nicht Ewald Stadler und auch nicht irgendjemand anderen, sondern die Wissenschaft, vielleicht verfängt das noch –: Ich zitiere aus Laurer – Laurer und andere: Bankwesengesetz –, wo es wörtlich zu dieser Frage heißt:
„Bei Bankgeheimnisdurchbrechungen in anderen einfachen Gesetzen“ – und das hast du ja hier in einer gewissen Verkennung der Rechtslage referiert – „kommt es auf die Subsumierbarkeit unter die Tatbestände des Abs. 2 an. Bloße Globalverweise in Abs. 2 sind zwar zulässig, doch führen Änderungen der verwiesenen Gesetze zur Frage, ob materiell eine Erweiterung der Bankgeheimnisdurchbrechungen eintritt. Diesfalls muss die Änderung trotz des Globalverweises im Katalog des Abs. 2 im Gesetzgebungsverfahren nach Abs. 5 behandelt werden.“ Das heißt: mit Zweidrittelmehrheit. – Ende des Zitats, meine Damen und Herren. (Abg. Mag. Donnerbauer: „Diesfalls!“)
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