Ja, eben „diesfalls“! Ich zitiere – noch einmal „diesfalls“ – die Regierung, denn diesfalls sagt die Regierung, ob der Eingriffsintensität sei hier die Verfassung betroffen, meine Damen und Herren. – So viel zum Thema „diesfalls“.
Nur sagt dann die Regierung am Schluss – wahrheitswidrig, im Gegensatz zur Textierung der Vorlage –, es sei ja nur ein – ich zitiere wörtlich – „Hinweis auf den Ort der Regelung der gerichtlichen Bewilligung“.
Jeder kann unschwer bei der Gegenüberstellung der bisher geltenden Rechtslage, der zwischenzeitlich dann überholten Rechtlage und der neuen Rechtslage überprüfen, ob das stimmt oder nicht, ob es sich nur um einen Hinweis auf den Ort der Regelung handelt. – Das glaubst am Schluss noch du (in Richtung des Abg. Mag. Donnerbauer), das will ich dir zubilligen! Jeder hat das Recht, naiv zu sein. Wir glauben es nicht, weil wir intellektuell in der Lage sind, die Vorlage auch zu lesen und zu erfassen, meine Damen und Herren! Intellektuell erfassendes Lesen ist nicht jedermanns Sache, das gebe ich gerne zu.
Letzter Punkt: Ich lasse mir nicht unterstellen, dass wir irgendeine Terrorismusfinanzierung unterstützen. Wir werden das auch unter Beweis stellen. Bei einer getrennten Abstimmung werden wir die Ausweitung des Kataloges in § 278 Abs. 2 unterstützen, Frau Bundesminister! Das halten wir für vernünftig. Wir halten es nicht für vernünftig, das Bankwesen, das Bankgeheimnis zulasten der Bürger zu durchbrechen, wir halten es nicht für vernünftig, die Verfassung zu missachten, und wir halten es nicht für vernünftig, aus dem Anwaltsstand eine kriminelle Organisation zu machen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Von Sachlichkeit keine Spur!)
12.22
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.
12.22
Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Nach einer schauspielerischen Einlage gehen wir wieder zu den Fakten. (Beifall bei der ÖVP.)
Grund für diese Gesetzesänderung ist der Bericht der FATF, also der Financial Action Task Force – und nicht der EU, Herr Gradauer –, zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Dieser stellt in Österreich noch Defizite in einigen Bereichen fest. Nun soll die Umsetzung des Transparenzpaketes mit den Vorlagen im Wirtschafts-, Justiz- und auch im Finanzbereich erfolgen. Somit wird den Forderungen der FATF nachgekommen, dass wir nicht auf dieser schwarzen Liste aufscheinen, was für den Finanzplatz Österreich ein großer Schaden wäre. Ich glaube, das ist verhältnismäßig, wie auch die Frau Ministerin betont hat.
Eine Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte soll ermöglicht werden, um die Ausforschung von Vermögenswerten, die aus strafbaren Handlungen stammen, zu erleichtern. Es soll auch die Zusammenarbeit mit anderen Ländern gefördert werden. Dabei ist die Gefahr nicht gegeben, dass Bankkonten unbeteiligter Dritter geöffnet werden. Internet-Kriminalität kann bis dato nicht effektiv bekämpft werden. Mit diesem Gesetz werden nun auch Internet-Betrügereien erfasst. Anwälte sind nun verpflichtet, eine erhöhte Sorgfalt zu üben, um nicht Teil eines kriminellen Netzwerkes zu werden. Das Berufsgeheimnis des Anwalts wird jedoch nicht angetastet. Auch Notare haben bei besonders komplexen Geschäftsbeziehungen und ungewöhnlichen Transaktionen erhöhte Sorgfaltspflicht. Die Strafbarkeit der Eigengeldwäscherei wird ebenfalls eingeführt.
Der Beschluss dieses Transparenzpaketes ist eine notwendige Maßnahme, wenngleich wir auch im Wirtschaftsausschuss feststellen mussten, dass die Gesetzesvorlage selbst für Juristen kaum lesbar ist. Deshalb ist ein praktischer Ratgeber für Unter-
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