Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 106

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2,3 Milliarden € in Österreich in diesen Sektor investiert. (Abg. Öllinger: Wo denn?) Das ist auch eine Konjunkturspritze par excellence.

Herr Kollege Tadler, wenn Sie hier auf die Konzerne losgehen, bedenken Sie vielleicht auch, dass da Investitionen getätigt werden und auch entsprechend Arbeitsplätze gesi­chert werden.

Zu den Grünen: Gerade Sie erzählen hier, dass Sie für den Ausbau der Wasserkraft sind. In Wirklichkeit predigen Sie Wasser und trinken Wein aus der Steckdose. (Abg. Öllinger: Oh, ein schönes Bild! Heiterkeit und Zwischenrufe bei Grünen und FPÖ.) Frau Kollegin Brunner, wir sollten nicht nur in Sonntagsreden für den Ausbau der Was­serkraft eintreten, sondern das auch tatkräftig umsetzen, zum Beispiel beim nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan oder bei den Qualitätszielverordnungen.

Wir sind aber auch bei der Novellierung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes den richtigen Weg gegangen. Ich möchte mich da bei den beiden Bundesministern Mit­terlehner und auch Berlakovich bedanken. Ich sehe es allerdings sehr kritisch, wenn aus falsch verstandenem Föderalismus auch in den Bundesländern Kriterienkataloge erarbeitet werden, die den Ausbau der Wasserkraft eher hemmen als fördern. Da könnte man in der Verwaltung einsparen. Ich denke, entweder regelt das der Bund oder regeln das die Länder.

Strengen wir uns an, denken wir über Verbesserungen im Ökostromgesetz nach und verschärfen wir die Kontrollen, damit Ökostromzuschläge nur für Ökostrom bezahlt wer­den! Vergessen wir aber nicht, dass es unser Ziel sein muss, aus fossilen Brennstoffen möglichst auszusteigen, weil wir damit auch unsere Zukunft verbrauchen!

Frau Kollegin Brunner, das Umweltministerium ist bei Minister Berlakovich in allerbes­ten Händen. (Beifall bei der ÖVP. Heiterkeit der Abg. Mag. Brunner.)

13.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Widmann zu Wort. 2 Minuten sind eingestellt. – Bitte.

 


13.55.56

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn die Abgeordneten der ÖVP hier am Rednerpult stehen, hat man wirklich den Eindruck, es sind die Konzernsprecher der Energieversorger am Wort. Ich bin kein natürlicher Feind der Energieunternehmen, das sage ich jetzt auch einmal ganz klar – ganz im Gegenteil. Liebe Kollegen von der ÖVP, wie wir heute schon bemerkt haben, sollten Sie aber die Dinge, die Sie übermittelt bekommen, auch lesen. Herr Kollege Stadler hat das heute beim Sanktionengesetz bereits vorgeführt, und ich setze jetzt fort: Bitte lesen Sie zuerst und reden Sie erst dann! (Beifall beim BZÖ.)

Der Herr Minister schreibt in seiner Anfragebeantwortung:

„Eingangs ist festzuhalten, dass auch der Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde die Frage nicht abschließend klären konnte, ob tatsächlich erhöhte Ökostrom-Verrech­nungspreiskosten weiterverrechnet wurden.“ – Das sagt der Herr Minister! Er sagt, er weiß es nicht, es kann nicht festgestellt werden.

Dann schlage ich den Bericht auf – bitte schlagen Sie ihn auch auf, wenn Sie ihn mit­haben –, und auf Seite 16 lese ich ganz unten:

„Dies legt die Vermutung nahe, daß tendenziell die ausgewiesenen Kosten höher wa­ren als die tatsächlichen, wenn wohl auch in geringerem Ausmaß als von der ECG an­genommen.“

Sie finden auch die Zahlen dazu, die ich vorhin genannt habe: Es sind 0,077 Cent laut Bundeswettbewerbsbehörde und nicht 0,14 Cent, wovon man ursprünglich ausgegan­gen ist.

 


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