Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 105

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mangelnden Wettbewerb innerhalb der Energiebranche massiv kritisiert hat, vor allem die Landesversorger. International wurden die Marktpreise von Strom und Gas um rund 40 Prozent gesenkt, wenn man sich das im europäischen Vergleich ansieht. Die­ser Preisverfall ist in Österreich aber nicht an die Kunden weitergegeben worden bezie­hungsweise ist nicht angekommen. Die Preise in Österreich sind um etwa 10 Prozent zu hoch, was in absoluten Zahlen rund 100 Millionen € Mehrbelastung für die Bevölke­rung bedeutet.

Das ist aus unserer Sicht ein unhaltbarer Zustand und ein ungeniertes Abkassieren, vor allem wenn man bedenkt, dass sich die heimischen Energieversorger auch in Staats­besitz befinden.

Deshalb nehmen wir diesen Bericht nicht zur Kenntnis. Wir wollen ein Zeichen setzen, da nach wie vor keine Konsequenzen gezogen worden sind und auch Sie, Frau Staats­sekretärin, dem Parlament nach einem Jahr noch immer nichts vorgelegt haben. (Abg. Scheibner: Herr Kollege, wer ist „wir“? Abg. Mag. Stadler: Martin, wer ist „wir“? Wen meinst du mit „wir“?) Wir werden den Entschließungsantrag des BZÖ unterstützen und fordern eine gesetzliche Regelung dahin gehend, dass endlich eine exakte, transpa­rente und nachvollziehbare Preisverrechnung gesetzlich festgeschrieben wird. (Beifall bei der FPÖ.)

13.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hörl. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


13.52.09

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Vieles wurde schon gesagt, wenn auch noch nicht von allen. Wir entnehmen dem Bericht der Bun­deswettbewerbsbehörde, dass der von E-Control – und ich weiß nicht, warum Sie die­se Institution als zahnlos betrachten – erhobene Vorwurf, 77 Millionen € würden zu viel verrechnet, nicht haltbar ist. Herr Kollege Widmann, auch die 39 Millionen €, von denen Sie sprechen, sind nicht nachvollziehbar.

Aber allein das Gefühl, dass zu viel verrechnet worden sein könnte, ist nicht in Ord­nung. Wir können feststellen, dass es da keinerlei Gesetzesverstöße gibt. Die Frau Staatssekretärin hat ja bereits angekündigt, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet wird, und wir haben uns für den Herbst vorgenommen, das Ökostromgesetz zu novellieren. Die derzeitige Verrechnungsform ist nicht befriedigend. Man kann auch den Unterneh­mungen nicht vorwerfen, dass sie im Sinne eines ordentlichen Kaufmannes entspre­chend auf der sicheren Seite verrechnen. Wir haben da sicherlich Handlungsbedarf.

Ich gebe Ihnen auch recht, Herr Widmann, wenn Sie sagen, die Rechnungen seien zu kompliziert. Ich denke, wir sollten uns anstrengen, dass wir da zu besseren und trans­parenteren Lösungen kommen.

Ich denke aber auch, bei allen Schwierigkeiten sind Investitionen in nicht marktfähige Energieprodukte notwendig. Das muss auch in Krisenzeiten möglich sein. Wir sind ja verpflichtet – auch in der Energiestrategie –, bis 2020 ein Drittel der österreichischen Energie aus erneuerbaren Energieträgern zu holen. Wir brauchen keinen Ölteppich im Golf von Mexiko, um uns an die Verantwortung, die wir für diesen Planeten haben, zu erinnern. Das ist eine Frage des Anstandes, aber auch der wirtschaftlichen Überlegun­gen, und gerade in meinem Heimatbezirk in Schwarz gibt es über 60 Firmen, die ihren Umsatz und ihren Gewinn mit erneuerbaren Energien machen.

Ökostrom kommt zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie. Ich hoffe, dass wir mög­lichst viel davon in Österreich produzieren, damit wir ihn dann auch verbrauchen kön­nen. Es ist dazu aber auch notwendig, die Wasserkraft auszubauen. Immerhin werden


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