Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 124

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Besonders möchte ich festhalten, dass das Abkommen auch eine Regelung beinhaltet, die Doppelversicherungen, die sowohl von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch von Firmen bisher möglich waren, entgegenwirkt. Das heißt, somit ist auch si­chergestellt, dass sowohl österreichische Firmen, die in Korea Niederlassungen haben, als auch umgekehrt jetzt nur mehr jeweils einen Versicherungsbeitrag leisten.

Der zweite Bereich beschäftigt sich mit Australien. Hier darf ich festhalten, dass das Stammabkommen bereits im Jahr 1992 beschlossen worden ist. Es wurde im Jah­re 2001 verändert und verbessert. Dieses Stammabkommen regelt vor allem die Situa­tion von Österreicherinnen und Österreichern, die in der Vergangenheit nach Australien ausgewandert sind, oder aber auch von jenen Personen, die von Australien wieder zu­rückkommen und jetzt in der Situation sind, dass sie in einem Alter sind, in dem sie Pen­sionsansprüche haben.

Da gab es in der Vergangenheit einige Unklarheiten. Daher wurde erstmals die Aus­nahme von Regelungen über die Versicherungspflicht in diesem Abkommen niederge­schrieben, denn Australien war bisher der einzige Staat, mit dem zwar ein Sozialversi­cherungsabkommen bestand, das aber nicht die Versicherungspflicht von grenzüber­schreitend tätigen Personen regelte.

Ein weiterer sehr wichtiger Punkt in diesem Übereinkommen betrifft eine Regelung im Zusammenhang mit dem Datenschutz, nämlich dass sichergestellt ist, dass jene Da­ten, die grenzüberschreitend transferiert werden, tatsächlich nur für den Zweck der So­zialversicherung, für die Berechnungen im Zusammenhang zum Beispiel mit der Pen­sion, benützt werden.

Die beiden anderen Sozialabkommen, sowohl mit den Vereinten Nationen als auch mit der UNIDO, beinhalten ebenfalls Verbesserungen im Zusammenhang mit dem Pen­sionsrecht.

Ich darf mich nochmals sehr herzlich bedanken. Damit ist wieder sichergestellt, dass für eine Gruppe von ganz speziellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine be­sondere Regelung getroffen worden ist. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Großruck. 4 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


14.48.26

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Frau Kollegin Csörgits hat die In­halte dieser Abkommen dargelegt. Deshalb erübrigt es sich, dass ich im Detail darauf eingehe.

Ich möchte allgemein begrüßen, dass es Abkommen über die soziale Sicherheit zwi­schen verschiedenen Ländern gibt, in dem Fall auch, was wir heute beschließen, zwi­schen Südkorea – ich betone: Südkorea; nicht dass da falsche Verdachtsmomente aufkommen anlässlich der Ausstellung, die derzeit in Wien zu sehen ist – und der Re­publik Österreich.

Ich glaube, es ist notwendig und sinnvoll, dass auch der globalen Verflechtung Rech­nung getragen wird. „Global“ möchte ich jetzt einmal wertneutral sehen. Es wird immer geschimpft über die Globalisierung, aber ich denke, dass wir in Zeiten wie diesen ohne Globalisierung gar nicht auskommen, es liegt in der Natur der Sache mit dem Fort­schritt der Technik, der Information, der Kommunikation. Ich glaube, es ist notwendig, dass die Länder miteinander kooperieren, Handel betreiben und auch weltweit ver­flochten sind.

 


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