Besonders möchte ich festhalten, dass das Abkommen auch eine Regelung beinhaltet, die Doppelversicherungen, die sowohl von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch von Firmen bisher möglich waren, entgegenwirkt. Das heißt, somit ist auch sichergestellt, dass sowohl österreichische Firmen, die in Korea Niederlassungen haben, als auch umgekehrt jetzt nur mehr jeweils einen Versicherungsbeitrag leisten.
Der zweite Bereich beschäftigt sich mit Australien. Hier darf ich festhalten, dass das Stammabkommen bereits im Jahr 1992 beschlossen worden ist. Es wurde im Jahre 2001 verändert und verbessert. Dieses Stammabkommen regelt vor allem die Situation von Österreicherinnen und Österreichern, die in der Vergangenheit nach Australien ausgewandert sind, oder aber auch von jenen Personen, die von Australien wieder zurückkommen und jetzt in der Situation sind, dass sie in einem Alter sind, in dem sie Pensionsansprüche haben.
Da gab es in der Vergangenheit einige Unklarheiten. Daher wurde erstmals die Ausnahme von Regelungen über die Versicherungspflicht in diesem Abkommen niedergeschrieben, denn Australien war bisher der einzige Staat, mit dem zwar ein Sozialversicherungsabkommen bestand, das aber nicht die Versicherungspflicht von grenzüberschreitend tätigen Personen regelte.
Ein weiterer sehr wichtiger Punkt in diesem Übereinkommen betrifft eine Regelung im Zusammenhang mit dem Datenschutz, nämlich dass sichergestellt ist, dass jene Daten, die grenzüberschreitend transferiert werden, tatsächlich nur für den Zweck der Sozialversicherung, für die Berechnungen im Zusammenhang zum Beispiel mit der Pension, benützt werden.
Die beiden anderen Sozialabkommen, sowohl mit den Vereinten Nationen als auch mit der UNIDO, beinhalten ebenfalls Verbesserungen im Zusammenhang mit dem Pensionsrecht.
Ich darf mich nochmals sehr herzlich bedanken. Damit ist wieder sichergestellt, dass für eine Gruppe von ganz speziellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine besondere Regelung getroffen worden ist. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.48
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Großruck. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.48
Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Frau Kollegin Csörgits hat die Inhalte dieser Abkommen dargelegt. Deshalb erübrigt es sich, dass ich im Detail darauf eingehe.
Ich möchte allgemein begrüßen, dass es Abkommen über die soziale Sicherheit zwischen verschiedenen Ländern gibt, in dem Fall auch, was wir heute beschließen, zwischen Südkorea – ich betone: Südkorea; nicht dass da falsche Verdachtsmomente aufkommen anlässlich der Ausstellung, die derzeit in Wien zu sehen ist – und der Republik Österreich.
Ich glaube, es ist notwendig und sinnvoll, dass auch der globalen Verflechtung Rechnung getragen wird. „Global“ möchte ich jetzt einmal wertneutral sehen. Es wird immer geschimpft über die Globalisierung, aber ich denke, dass wir in Zeiten wie diesen ohne Globalisierung gar nicht auskommen, es liegt in der Natur der Sache mit dem Fortschritt der Technik, der Information, der Kommunikation. Ich glaube, es ist notwendig, dass die Länder miteinander kooperieren, Handel betreiben und auch weltweit verflochten sind.
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