Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 131

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des Bundesheeres nicht erfüllen kann, dann ist die Bundesministerin für Inneres bezie­hungsweise die Bundesregierung in ihrer Gesamtheit berechtigt, einen Assistenzein­satz mit mehr als 100 Soldaten des Bundesheeres anzufordern. Lesen Sie nach in den Gesetzen!

Sie beziehungsweise – in diesem Fall – die Bundesministerin für Inneres muss zuerst einmal in der Bundesregierung beweisen, dass es ohne Bundesheer nicht geht.

Und dann heißt es ebenfalls im Wehrgesetz:

„Anlässlich jeder Anforderung des Bundesheeres zu einem Assistenzeinsatz sind an­zugeben

1. (...) und voraussichtliche Dauer eines solchen Einsatzes und“

Jetzt kommen wir zu den Fakten! Jetzt kommen wir zu Verfassungsbruch, zu Geset­zesbruch, zu öffentlicher Täuschung und zu einer Art von Populismus, wie er bisher nicht in der SPÖ, sondern ausschließlich in der Freiheitlichen Partei Österreichs be­kannt war. (Zwischenrufe bei FPÖ und SPÖ) – Ich beginne mit den Fakten. Ich begin­ne, Herr Kamerad von der SPÖ, mit den Fakten.

Am 11. Mai 2010 hat der Verteidigungsminister öffentlich erklärt – ich zitiere –:

„Der Assistenzeinsatz des Bundesheeres ist und bleibt eine Erfolgsgeschichte“, (...) „Da­mit wird ein messbarer Beitrag zur Gewährleistung der Sicherheit in den grenznahen Räumen geleistet sowie das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöht.“ (Demonstrati­ver Beifall bei der SPÖ.)

Ich werde Ihnen später für diesen Zwischenapplaus noch ein Gedicht von Wolf Bier­mann widmen – erinnern Sie mich daran!

„Messbar“ – das ist der entscheidende Punkt. „Messbarer Beitrag“, sagt Norbert Dara­bos. Und ich sage: Stimmt, der Beitrag ist messbar. Kommen wir zur Messung!

Der Rechnungshof stellt fest – ich zitiere wieder –:

„Daraus ergab sich, dass die Einwohner des Burgenlandes weniger als halb so häufig von Vermögensdelikten betroffen waren wie der Durchschnitt der Einwohner Öster­reichs.“

Die erste Messung ergibt: Wenn es wo ein besonders geringes Kriminalitätsproblem gibt, dann ist es im Burgenland. Man soll es nicht verharmlosen, es gibt dort immer noch zu viele Einbrüche, noch immer zu viele Diebstähle, aber das ist die Hälfte des österrei­chischen Schnitts.

Schlussfolgerung Darabos: Nicht dort, wo wir die größten Probleme mit dem Verbre­chen haben, biete ich einen Assistenzeinsatz an, sondern dort, wo es am sichersten ist. (Abg. Kickl: Dort, wo die Grenze ist!)

Nächste Zahl. 2008: angezeigte Straftaten im Burgenland: 15 255, davon angezeigt im Rahmen des Assistenzeinsatzes: 40. – Das sind 2,6 Promille. Ich betone: 2,6 Promille! Nicht einmal 1 Prozent der Straftaten ist durch über 900 Präsenzdiener im Einsatzraum angezeigt worden!

Daraufhin wendet sich der Verteidigungsminister am 20. März 2009 wieder an die Öf­fentlichkeit und erklärt – ich zitiere Darabos –:

„Ich bin der Meinung, dass der Einsatz derzeit Sinn macht. Mir ist aber auch klar, dass er in der nächsten Zeit wird auslaufen müssen. Wir werden jetzt evaluieren, ich erwarte dann den Vorschlag der Frau Innenminister. Sie muss für sich entscheiden, ob sie un­sere Assistenz noch benötigt. Ich gebe aber offen zu, dass es mir aufgrund der bud­getären Situation nicht so unrecht wäre, wenn das beendet werden könnte. Dann könn­te man Geld in andere Bereiche umschichten.“

 


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