Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 228

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Die BVA zum Beispiel verschickt jährlich einen Brief, in dem sie die Mitglieder einlädt, zur Gesundheitsvorsorge zu gehen. Das ist auch eine Initiative, aber halt vielleicht auch nicht der richtige Anreiz.

In dem Antrag des Kollegen Spadiut steht: „ein fachlich fundiertes Anreizsystem für eigene Bemühungen um die physische und psychische Gesundheit“. – Nicht mehr und nicht weniger, Herr Kollege Spindelberger! Was Sie in diesen Antrag alles hineininter­pretiert haben, war schon gigantisch. Es steht nur das in dem Antrag, alles andere sind Erfindungen und Konstruktionen, um diesen Antrag jetzt mit Gewalt niederzuschmet­tern, anstatt zu überlegen: Kann man Anreize schaffen, kann man für die Vorsorge ak­tiv etwas tun?

Ich bin überzeugt, dass man, würde ein derartiger Vorschlag von einem Mitglied der Re­gierungsfraktionen kommen, diesen Antrag auch durchdiskutieren und als wichtigen Bei­trag sehen würde.

Im Interesse der Gesundheit möchte ich den Herrn Bundesminister ersuchen, dass er sich, obwohl dieser Antrag voraussichtlich mehrheitlich abgelehnt wird, trotzdem ein der­artiges System überlegt. (Beifall bei der FPÖ.)

20.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Spadiut zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.53.39

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Da­men und Herren! Menschen erkranken häufig durch Eigenverschulden. Es kann sein, dass sie zu viel essen, zu viel trinken, zu viel rauchen oder sich zu wenig bewegen. (Abg. Pendl: Zu viel arbeiten!) – Gearbeitet hat noch nie jemand zu viel. Nach unse­rem Grundsatz, Leistung muss sich lohnen, haben wir den Antrag auf Einführung eines Bonussystems für Eigeninitiative eingebracht. Es ist sicherlich als Leistung anzusehen, wenn man seine alten Gewohnheiten fallen lässt, sich geißelt, weniger isst, weniger trinkt, sich mehr bewegt.

Wenn die ÖVP diesen Antrag ins Lächerliche zieht oder die SPÖ ihn als menschenver­achtend bezeichnet, dann kommt der Verdacht hoch, dass diese beiden Parteien die­sen Antrag nicht richtig verstanden haben oder nicht verstehen wollten. Dabei ist er ganz einfach zu verstehen. (Beifall beim BZÖ.)

Machen wir es ganz einfach für die beiden Regierungsparteien, machen wir den Antrag ganz einfach: Wenn ein Beitragszahler über einen gewissen Zeitraum keine ärztliche Hilfe in Anspruch nimmt, deren Ursache Eigenverschulden ist – Alkoholkonsum, Niko­tin, üppige Ernährung und zu wenig Bewegung –, soll dieser in Form eines Prämien­nachlasses einen Bonus erfahren. Über die Höhe des Bonus kann man noch diskutie­ren. Ausgenommen sind natürlich Arztbesuche, die nicht auf das obgenannte Selbst­verschulden zurückzuführen sind, wie Unfälle oder Infektionskrankheiten. Ich nehme von jedem Humanmediziner an, dass er gut beurteilen und unterscheiden kann, ob eine Erkrankung durch Eigenverschulden vorliegt. Sollte ein Arztbesuch aus Eigenver­schulden notwendig sein, bleibt die Prämienhöhe natürlich gleich.

Diese Vorgangsweise wird von vielen Krankenzusatzversicherungen praktiziert, und diese finden auch nichts Lustiges oder Menschenverachtendes daran.

Meine Damen und Herren, stimmen Sie diesem Antrag zu, um der Bevölkerung einen Anreiz zu bieten, sich gesund zu erhalten, und um die Krankenkassen finanziell zu ent­lasten. (Beifall beim BZÖ.)

20.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber zu Wort gemeldet. 2 Minuten. – Bitte.

 


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