Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 227

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nehmen und auch begründen, wieso wir diesem Antrag im Ausschuss nicht zustimmen konnten.

Ich möchte vorausschicken, dass Gewalt gegen wehrlose Menschen, Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und vor allem Missbrauch von Minderjährigen etwas Abscheu­liches sind und auf das Entschiedenste abzulehnen sind. Berichte und Aussagen Be­troffener der jüngsten Zeit rütteln uns alle auf und machen uns betroffen und zornig. Es ist auch zu beobachten, dass der Mantel des Schweigens zunehmend gelüftet wird und dass diese unangenehmen Dinge nunmehr auch öffentlich diskutiert werden.

Ich möchte zu meiner Vorrednerin, Frau Windbüchler-Souschill, sagen: Selbstverständ­lich ist es schwierig, im Bekannten- und Familienkreis diesen Mantel des Schweigens zu lüften, aber man kann die Betroffenen und die Angehörigen nur aufrufen, das auch aus eigenem Interesse zu tun, weil sie damit in den Genuss der schon existierenden Möglichkeiten nach dem hier nicht allzu positiv dargestellten Verbrechensopfergesetz kommen. Dieses Verbrechensopfergesetz garantiert sehr wohl, dass Therapiekosten übernommen werden können, wenn eine krankheitswertige Störung nach solch einem Missbrauch vorliegt, die in einem kausalen Zusammenhang mit dem Gewaltdelikt steht.

Die rechtskräftige Verurteilung ist nicht notwendig, ist nicht Voraussetzung. Es muss ak­tenkundig gemacht werden, es muss zur Anzeige gebracht werden. Daher dieser Ap­pell: Man sollte diesen Mantel des Schweigens besonders im Interesse der Opfer nicht weiter ausbreiten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Auch die Kostenübernahme bei diesen Therapien ist in den meisten Fällen schon möglich. Es gibt auch das Regressrecht gegen die Täter, auf das man – und das ist ein Appell – nicht verzichten darf, auch nicht im Familien-, im Bekanntenkreis, um den Opfern zu helfen, um die Opfer zu unterstützen.

Ich verweise auf viele weitere Angebote, die die Krankenversicherungsträger schon ma­chen. Zumindest ein großer Teil der Opfer kann bereits jetzt eine Psychotherapie und vor allem den Ersatz der Kosten in Anspruch nehmen.

In den meisten Fällen liegen auch bereits die gesetzlichen Regelungen vor, um den Re­gress gegen die Täter einzuklagen.

Man kann es immer besser machen, sehr geehrte Damen und Herren, das wurde in der Debatte vorhin auch gesagt. Natürlich kann man vieles verbessern, muss man auch vie­les verbessern, wir dürfen aber die Kostenfrage bei aller Rücksicht nicht aus den Augen verlieren.

Aus den angeführten Gründen können wir diesem Antrag nicht die Zustimmung geben. Wir sind der Meinung, die Unterstützung für die Betroffenen ist sehr, sehr wichtig. (Bei­fall bei der SPÖ.)

20.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Vock. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


20.51.50

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Hohes Haus! Worin wir uns wahrscheinlich noch einig sind, ist, dass Gesundheitsvorsorge sehr wichtig ist. Unterschiedliche Mei­nungen haben wir nur bei der Umsetzung. Ich habe im Ausschuss gehört, dass es schon einige Systeme gibt, und das ist auch richtig. Es gab zum Beispiel bei der SVA in den letzten Jahren den sogenannten Gesundheitshunderter. Jemand, der aktiv vor­sorgt, bekommt 100 € rückerstattet. Das war zumindest ein Versuch der Sozialversi­cherungsanstalt.

 


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