Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 67

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Diese Enquete hat bereits am 20. Jänner dieses Jahres stattgefunden, und am 10. März wurde dieses Thema im Finanzausschuss behandelt und einstimmig be­schlossen, dass es im Plenum zu behandeln ist. Bis heute ist es allerdings nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden, und daher verlangen wir von der FPÖ, dass es heute hier debattiert wird.

Die Präsidentin/der Präsident hat gemäß § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung darauf zu achten, dass die Verhandlungen möglichst unverzüglich geführt werden. Insofern liegt also ein Mangel vor. Das ist umso unverständlicher, als man auf der heutigen Tagesordnung keine Gesetzesvorschläge findet, in denen es wesentliche Regelungen dahin gehend gibt, wie die Krise, die ja tatsächlich besteht, bewältigt werden kann.

Der einzige Gesetzesantrag von Relevanz ist die Glücksspielgesetz-Novelle. Darüber wurde ebenfalls mehr als zwei Jahre verhandelt, wobei aber kein besonders bedeu­tendes Ergebnis herausgekommen ist. Ich muss allerdings dem Kollegen Pilz schon widersprechen, der diese Novelle hier gleich so abqualifiziert hat. Es sind in diesem Gesetz zumindest in der Tendenz eindeutig der Spielerschutz und auch die Spiel­suchtprävention mitberücksichtigt worden. Wir sind auch nicht mit allen Punkten glücklich, aber es gibt immerhin Vorzüge, die jetzt eingeführt werden, etwa die Zutrittskontrolle bei den Casinos, die eine wesentliche Verbesserung darstellt.

Es gibt aber auch ein paar Schwachstellen. Das eine ist, dass die Übergangsfristen für jene Konzessionäre, die bereits unbefristete Konzessionen hatten und deren Kon­zessionen jetzt durch das neue Gesetz aufgelöst werden, zu kurz sind, weil dadurch in die Lebens- und Wirtschaftsplanung von Menschen eingegriffen wird, und das ist ein Problem.

Ein weiterer wesentlicher Mangel ist, dass das Internet-Glücksspiel überhaupt nicht geregelt ist. Man bedenke nur, dass ein Haushalt im Schnitt etwa 1 100 € pro Jahr für das Glücksspiel ausgibt, und davon 370 € – weit mehr als 30 Prozent – im Internet. Dafür gibt es überhaupt keine Regelung in diesem Gesetz! Genau jener Bereich, der den meisten Wildwuchs zulässt, hat überhaupt keine gesetzliche Regelung erfahren, und daher haben wir uns dafür eingesetzt, dass sich zumindest in einer Ausschuss­feststellung alle Parteien damit einverstanden erklären, dass noch in dieser Legisla­turperiode diesbezüglich eine Regelung getroffen werden muss. – Das ist zum Glücks­spielgesetz zu sagen.

Aber zurück zu meinen Einwendungen gegen die Tagesordnung. – Wir befinden uns heute in einer Situation, in der beim Budget entscheidend ist, wie es weitergehen soll. Es wird aber vonseiten der Regierung überhaupt nichts darüber berichtet, welche Sparmaßnahmen geplant sind. Wir machen heuer 13 Milliarden € neue Schulden und sind damit bereits auf einem Stand angelangt, wo wir die Hälfte der Lohn- und Ein­kommensteuer nur für Zinszahlungen des Staates aufwenden müssen. Das heißt, heute, am 16. Juni, zahlen wir unsere Lohn- und Einkommensteuer rein dafür, dass die Zinsen für die Schulden bedient werden können – und nicht einmal für Rückzahlungen! Und in solch einem Zustand nicht alles, was dazu beitragen könnte, dass man diese Situation verbessert, zu diskutieren, ist grob fahrlässig. Deswegen wäre es sinnvoll gewesen, heute hier auch über das sogenannte Transferkonto zu diskutieren.

Die Argumentation der SPÖ, dass hier die Neidgenossenschaft, die Neidgesellschaft propagiert werden könnte, finde ich schon sehr eigenartig, zumal gerade die SPÖ zu diesem Thema immer sehr viel zu sagen hat. So haben wir gerade eben wieder erlebt, mit wie viel Begeisterung von der SPÖ verlangt wurde, dass die Einkommen offengelegt werden sollen. Damit wird doch wieder der Neid zwischen den Geschlechtern geschürt. Also, das ist schon sehr dürftig, muss ich sagen.

 


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