Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 68

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Das Transferkonto wäre ja prinzipiell eine vernünftige Idee, denn es könnten damit endlich einmal all die Mängel des Transfersystems aufgedeckt werden, und es könnte damit auch die Treffsicherheit verbessert werden. Wir sollten also unbedingt darüber diskutieren. Es wäre daher sinnvoll, dieses Thema heute auf die Tagesordnung zu setzen.

Ich kann hier nur an die Regierungsparteien, die sich in dieser Hinsicht überhaupt nicht bewegen und dazu überhaupt nichts sagen wollen, appellieren und ihnen sagen, dass es sich nicht auszahlt, nur aus taktischen Gründen bis zu den Wahlen im Herbst überhaupt nichts in diesem Bereich zu unternehmen, sich nicht dazu zu äußern, sich nicht festzulegen, denn damit wird die Lösung der Probleme nur aufgeschoben. Gerade in einer wirtschaftlichen Situation wie der derzeitigen werden die Probleme dadurch nur noch vergrößert und somit die Situation verschlechtert. Im Übrigen ist es bereits, wie man immer wieder gesehen hat, so, dass das auch vom Wähler abgestraft wird. (Beifall bei der FPÖ.)

11.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Pilz gelangt nun zu Wort. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


11.30.03

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleich am Anfang, damit es zu keinem Missverständnis kommt: Es ist nicht Aufgabe einer einzigen Partei – und sie hat zu Recht auch nicht die Möglichkeiten dazu –, den Nationalrat daran zu hindern, ein Gesetz beschließen. Wenn vier Parteien der Meinung sind, hier ein schlechtes Glücksspielgesetz beschließen zu müssen, dann werden sie das auch tun. Wir von der Opposition können nur eines: dafür sorgen, dass neben den Tätern endlich auch einmal die Opfer des Glücksspiels gehört werden.

Wir können dafür sorgen, dass es ein ordentliches und seriöses Verfahren gibt. Bis jetzt hat es dieses Verfahren nicht gegeben. Wir haben durchgesetzt, dass sich der Finanzausschuss noch einmal damit befasst. Aber die Regierungsparteien, die Freiheitliche Partei und das BZÖ vertraten die Meinung, keine ExpertInnen einzuladen, keine OpfervertreterInnen einzuladen, keine Vertreter oder Vertreterinnen der Kriminalpolizei einzuladen, die berichten könnten, dass mehr als die Hälfte der jugendlichen Gefängnisinsassen aufgrund von Spielsucht, Automatenspielsucht sitzt, und die berichten könnten, dass der Großteil der Beschaffungskriminalität bereits mit dem Automatenglücksspiel zu tun hat. Die Erfüllung dieser unserer Forderung ist verweigert worden.

Jetzt appellieren wir ein letztes Mal an Sie: Denken Sie einmal als Abgeordnete zum Nationalrat an 160 000 Spielsüchtige in Österreich, an 240 000 akut Gefährdete und an deren Familien, an Jugendschutz, an Familienschutz, an Schutz sozial schwacher Menschen, an Schutz von völlig unbeteiligten Menschen, die Opfer der Beschaf­fungs­kriminalität, sei es Diebstahl, sei es Einbruch, sei es Raubüberfall, werden, an Sicherheit, an ein Gesetz, das die Interessen der Menschen über die Interessen des organisierten Glücksspiels stellt! Das ist der entscheidende Punkt, um den es da geht!

Warum sagen wir, dieses Gesetz müsse dringend verbessert werden? – Weil wir bis jetzt in Österreich gefährliches, illegales Glücksspiel in Milliardenhöhe haben, das sich dadurch auszeichnet, dass nicht die legale Obergrenze von 50 Cent pro Spiel gespielt wird, sondern illegal 10 € pro Automatenspiel. Und jetzt gehen SPÖ und ÖVP auf Zuruf von zwei Landeshauptmännern – jenem von Wien und jenem von Niederösterreich, die nur ein Interesse haben: nämlich möglichst viel Geld von den Spielsüchtigen für ihre Länder und für ihre Parteien, SPÖ-Wien und ÖVP-Niederösterreich, zu bekommen –


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