Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 109

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auch hier Ihre Meinung noch zum Besseren zu ändern. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte erklären, warum wir diese Änderung des Waffengesetzes etwas über­trieben finden. Wenn ich einmal auf die Kategorie D der Waffen eingehe, das sind die Waffen mit gezogenem, glattem Lauf, so wird da auch von Schusswaffen mit Lunten­schloss-, Radschloss-, Steinschloss- sowie Perkussionszündungen gesprochen. Für die, die vielleicht nicht so genau wissen, was das ist: Das sind die Vorderladergewehre, die hinten an einer Lunte angezündet werden, sodass dann das Pulver explodiert, oder mit einem Käpsele, so sagt man bei uns, einer kleinen Kapsel, der Zündkapsel hinten ausgestattet sind, dann spricht man von einem Perkussionsschloss. Da gibt es dann verschiedene Ausführungen davon, zum Beispiel mit einem Steinschloss; da gibt es einen Feuerstein, der einen Funken macht, und dann entzündet sich das Pulver. Das klappt nicht immer beim ersten Mal.

Irgendwie finde ich es schon übertrieben, dass man diese Waffen, die teilweise oder doch zum Großteil aus historischen Beständen stammen, wenn man die weiter­verkauft, wenn man sie erbt, dann wirklich noch registrieren lassen muss. Die haben ja alle keine Waffenkennnummer, sondern in die muss ich zuerst eine Nummer ein­gravieren lassen und kann erst dann zum Waffenhändler gehen.

Da ist dann schon die nächste Crux an der Geschichte, denn es steht im Gesetz nicht drinnen, ob und wie viel der Waffenhändler für seine Dienste für den Staat verlangen darf. Das steht nicht drinnen, ist nicht fix vorgegeben. Auch das wieder ein Punkt, wo die Maßnahme etwas übertrieben ist oder vielleicht einfach überdacht werden muss.

Ich möchte auf die Problematik mit den historischen Waffen beziehungsweise den Waffen, die hauptsächlich von historischen Schützenkompanien in der Brauchtums­pflege verwendet werden, ein bisschen genauer eingehen. Wenn eine Kompanie neue Waffen, die aber historischen Ursprungs sind, anschafft – meine Kompanie zum Bei­spiel hat Gewehre von vor 1870 oder noch früher, die dann nachgebildet wurden, weil sie nicht mehr sicher waren –, muss man in jede Waffe eine Nummer eingravieren. Dann muss irgendjemand von den Verantwortlichen, der auch eine Waffenbesitzkarte beziehungsweise einen Waffenpass hat, zur Behörde gehen und darf das dann registrieren lassen. Ich weiß nicht, woran die Gesetzgebung da gedacht hat. Mir kommt vor, da wird wieder ein Kniefall vor der EU-Bürokratie gemacht, und das ist der falsche Weg.

Liebe Kollegen von der FPÖ, ich lade euch nochmals herzlich ein: Lehnt dieses Gesetz mit uns ab! Es ist sinnlos! Es hat keinen Sinn! Dieses Gesetz ist komplett verfehlt. Es wurde auf viele Dinge vergessen. Unser Brauchtum und unsere Tradition werden mit Füßen getreten. Dieses Gesetz ist abzulehnen! – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

14.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kößl. 4 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.07.02

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Lieber Kollege Hagen, dem Brauchtum werden in keiner Weise irgendwelche Schranken gesetzt. Das ist eine totale Fehlinterpretation oder wurde falsch herausgelesen aus den neuen Richtlinien, die es mit dieser Novelle gibt. Unser gutes Waffengesetz wird mit dieser Änderung oder Anpassung an die EU-Waffen­rechtsrichtlinie in keiner Weise beeinträchtigt. Ich denke, diese Novellierung schafft ein Mehr an Sicherheit.

 


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