Im Februar hat es einen Fall gegeben, die Zeitung „Heute“ berichtete: Immer neue Details nach den Todesschüssen auf den Sohn. Erbfehde tobte seit Jahren. Der Vater zog seinen Smith & Wesson-Revolver, den er legal besitzt. Er schoss und traf den Sohn. Das Opfer hinterlässt eine schwangere Verlobte, der Hochzeitstermin war bereits fixiert. – Zitatende.
Auch außer Acht gelassen ist, dass der Großteil der Selbsttötungsdelikte mit legalen Waffen passiert. Das heißt, hier gibt es einen massiven Handlungsbedarf, der jedoch in Abrede gestellt wird.
Was sind die Probleme? – Wir können diskutieren, ob wir für ein absolutes Privatwaffenverbot sind: ja oder nein? Ich bin es, Sie sind es nicht, aber selbst wenn man es nicht ist, ist es so, dass es im bestehenden Gesetz Mängel gibt, die beseitigt gehören.
Der eine Punkt ist die Verlässlichkeitsprüfung, die es alle fünf Jahre geben sollte. Auch hier ein aktuelles Beispiel, das den dringenden Reformbedarf aufzeigt. Sie können sich sicher noch an den tragischen Fall am Bezirksgericht Hollabrunn erinnern, wo im Rahmen eines Obsorgestreites ein Mann in das Gericht eingedrungen ist und eine Gerichtsangestellte erschossen hat.
Damals wurde berichtet: Gerichtskiller von Hollabrunn. Er war eine tickende Zeitbombe. Lehrer trank täglich 18 Flaschen Bier. Die Behörden sahen keine Veranlassung, dem Sonderling die Waffen beziehungsweise die Waffenbesitzkarte wegzunehmen. – Zitatende.
Das genau ist das Problem! Die Verlässlichkeitsprüfung funktioniert nicht. Das Gesetz regelt es ganz klar: Wenn jemand alkoholkrank ist, dann ist er nicht verlässlich. Aber offensichtlich kann das Gesetz nicht optimal umgesetzt werden, daher haben wir in diesem Punkt § 8, Verlässlichkeitsprüfung, mit Sicherheit einen Reformbedarf.
Der zweite Punkt, wo es in Zusammenhang mit Sicherheit einen Reformbedarf gibt, ist das mehrmalige Antreten bei den psychologischen Tests. Im Moment kann man antreten, man schafft es nicht, kriegt keine Waffe, dann versucht man es wieder. Irgendwann hat der dümmste Esel dann kapiert, was die Antworten sind, um eine Waffe zu bekommen, und irgendwann wird dieser Psychotest bestanden.
Ich glaube, es liegt auf der Hand, dass legistische Maßnahmen notwendig sind, dass man nicht so lange bei einem psychologischen Test antreten kann, bis man eine Waffe erhält, weil ja damit die Wirksamkeit des psychologischen Tests komplett unterlaufen wird.
Privatwaffenverbot hin oder her – wir sind da klar positioniert –, aber unstrittig ist, dass es, selbst wenn Sie gegen ein Privatwaffenverbot sind, dringenden Reformbedarf gibt, wie auch diese dramatischen Fälle aus der jüngeren Zeit zeigen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
14.23
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.24
Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Der vorliegende Entwurf der Novellierung des Waffengesetzes sieht meines Erachtens drei wesentliche Änderungen zum Gesetz aus dem Jahre 1996 vor.
Erstens müssen eben alle Waffen bis 2014, also auch die Langwaffen, computergestützt registriert werden.
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