Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 117

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Festschreibung, dass die Waffenbesitzer verpflichtet sind, ihre Waffen sorgfältig zu verwahren, schafft mehr Sicherheit.

Sehr geehrte Damen und Herren, noch ein paar Worte zum privaten Waffenbesitz meinerseits. Ich bin davon überzeugt, privater Waffenbesitz ist keine wirklich geeignete Strategie, um sein Eigentum gegen Verbrecher oder andere Eindringlinge zu vertei­digen. Das sei hier im Rahmen dieser Debatte mit aller Deutlichkeit gesagt. Es ist nicht einzusehen und unverantwortlich, dass manche, die die Bewaffnung der Bevölkerung mit Argumenten der Verbrechensbekämpfung befürworten, sogar für eine Lockerung des Waffengesetzes eintreten.

Die Verfolgung und die Verhinderung von Verbrechen ist die Aufgabe der Polizei und nicht jene so mancher selbsternannten Privatsheriffs. Ganz abgesehen davon bedeutet eine Waffe im Haushalt ein zusätzliches Risiko für Verbrechensopfer. Die eigene Waffe in den Händen von Verbrechern ist eine größere Gefahr für Leib und Leben.

Zusammengefasst, sehr geehrte Damen und Herren, Hohes Haus: Ein restriktives Waffenrecht und die Registrierung von Schusswaffen helfen, Leben zu retten. Waffen in privaten Haushalten dienen nicht der Verbrechensbekämpfung, sondern sind aus meiner Sicht ein Sicherheitsrisiko. (Beifall bei der SPÖ.)

14.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Da kurzfristig ein Abänderungsantrag beziehungsweise ein Zusatzantrag eingebracht wurde und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 4 bis 6.

14.30.233. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vorlage (586 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Marokko über die Zusammenarbeit im Bereich des Zivilschutzes (756 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Großruck. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


14.31.00

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Das ist jetzt nicht der weltbewegende Tagesordnungspunkt, dieses Abkommen mit der Regierung des Königreichs Marokko über die Zusammenarbeit im Bereich des Zivilschutzes, aber ich glaube, es birgt auch eine interessante Facette, wie man sieht, wenn man die Prä­ambel und die ganze Entstehungsgeschichte durchliest. Das zeigt nämlich auch, wie sehr andere Länder interessiert sind – in diesem Fall das Königreich Marokko –, mit Österreich ein bilaterales Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich des Zivil­schutzes abzuschließen.

 


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