„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, binnen Jahresfrist dem Nationalrat einen Bericht über die technischen und rechtlichen Möglichkeiten einer betreiberunabhängigen österreichweiten Spielerkarte in Ergänzung der bisherigen Spielerschutzmaßnahmen als Grundlage für Maßnahmen des Gesetzgebers vorzulegen.
Weiters soll geprüft werden, ob eine Verbesserung des Spielerschutzes durch die zusätzliche Übertragung personenbezogener Daten bei der elektronischen Anbindung der Glücksspielautomaten an das Bundesrechenzentrum erreicht werden kann (zum Beispiel Möglichkeit persönlicher Verlustbeschränkungen durch Spielzeit beziehungsweise Verlustlimits) und eine solche allfällige Verbesserung mit dem Grundrecht auf Datenschutz abgewogen wird.
Dieser Bericht soll weiters einen internationalen Vergleich mit ausländischen Rechtsordnungen sowie eine Darstellung der Vor- und Nachteile enthalten, wobei den möglichen positiven Wirkungen Kostenfragen, Datenschutzfragen, Wirtschaftlichkeitsfragen und eine Beurteilung der möglichen Wirksamkeit angesichts des grenznahen Umfeldes von Österreich und der Ausweichmöglichkeiten in nicht-konzessionierte Bereiche (Abdrängung des Glücksspiels in die Illegalität von Hinterzimmern und nicht-konzessioniertem Online-Glücksspiel) gegenüberzustellen sind.“
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Was wollen wir damit? – Das ist ganz klar: Wir, wir alle gemeinsam, wollen einen Bericht des Finanzministers, in dem er uns Voraussetzungen auf den Tisch legt, die es uns möglich machen, einen Gesetzesvorschlag des Finanzausschusses zu erarbeiten.
Ziel ist also diesmal nicht, denn das könnten wir als Abgeordnete auch gar nicht, eine Regierungsvorlage wie im vorliegenden Fall, sondern ein Initiativantrag des Finanzausschusses. – Ich halte das angesichts dessen, was wir in den letzten Wochen erlebt haben, für eine durchaus vernünftige Vorgangsweise.
Zweitens: Was soll sachlich passieren? – Wir haben jetzt mit dem Gesetz, das heute beschlossen werden soll, für Spielerinnen und Spieler eine äußerst gefährliche Situation: Wir haben zwar eine Verbesserung – Spieler und Spielerinnen müssen sich ausweisen, und wenn sie nicht das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben, kommen sie nicht mehr ins Automatencasino hinein –, aber drinnen gilt keine einzige Regel mehr. Die Abschaltregel – dass sich der Automat nach zwei Stunden abschaltet – hat sich in den Beratungen des Finanzausschusses als sinnlos erwiesen, weil wir draufgekommen sind: Nach einer Minute schaltet er sich wieder ein! Das heißt, der Spieler, der vor seinem Lieblingsautomaten sitzt, muss sich nicht einmal überlegen: Gehe ich zum Nachbarautomaten und spiele dort weiter?, sondern er sagt: Ich nehme das gratis alkoholische Getränk der Firma Novomatic, mache einen Schluck und spiele an dem Apparat weiter und kann in den nächsten zwei Stunden wieder bis zu 72 000 € einsetzen. – Das alles ist möglich.
Sogar wenn ein Spieler aus einem Novomatic-Casino verwiesen werden würde, könnte er in ein Casino oder zu Video Lottery Terminals der Österreichischen Lotterien gehen und dort weiterspielen, da gibt es kein gesetzliches und kein technisches Hindernis.
Jetzt haben wir gesagt: Machen wir doch – und da gibt es überhaupt kein Datenschutzproblem – eine persönliche Spielerkarte für alle Casinos (Abg. Ing. Westenthaler: Und wer hat die Idee gehabt, Herr Dr. Pilz?): eine persönliche Spielerkarte für alle Casinos nicht nur für Ing. Westenthaler (Abg. Ing. Westenthaler: Sagen Sie ehrlich, wer als Erster die Idee gehabt hat!), sondern für alle, die in ein Casino gehen wollen, und machen wir sie betriebsübergreifend. Das heißt, wenn jemand nach zwei Stunden mit dieser Spielerkarte bei Novomatic nicht mehr spielen kann und zu den
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