Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 188

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Casinos oder zu den VLTs geht, funktioniert für ihn kein einziger Automat. Es ist für diesen Tag aus.

Außerdem können – und das wird sehr wichtig werden – Beschränkungen, zum Bei­spiel einmal pro Woche, und, was sehr wichtig ist, wenn es notwendig ist, persönliche Verlustobergrenzen auf dieser Karte technisch vorgesehen werden. Wenn aufgrund auffälligen Spielverhaltens klar wird, dass Menschen dabei sind, sich und ihre Familien zu ruinieren, dann soll auch das über diese Karte gestoppt werden können.

Technisch ist das kein wirkliches Problem, aber im Gegensatz zur Begrenzung der Spieldauer werden hier Datenschutzfragen sehr penibel zu klären sein, weil das datenschutzrechtlich keine einfache Materie ist, und deswegen werden wir uns das im Finanzausschuss sehr, sehr genau anschauen müssen.

Meiner Meinung nach wird mit diesem Entschließungsantrag den vorliegenden Glücks­spielgesetz-Novellen kein einziger Giftzahn gezogen. Das, was Sie heute hier be­schließen wollen, ist ein Gesetz voller Giftzähne, aber was wir jetzt gemeinsam vereinbart haben, ist die Einleitung einer intensiven Zahnbehandlung durch den Finanz­ausschuss.

Und auch das ist uns etwas wert, weil das der Beginn einer Haltung ist, wie ich sie mir an und für sich vom Parlament schon früher gewünscht hätte: Wenn wir von der Bundesregierung nicht das kriegen, was wir im Interesse der Familien, der Jugend­lichen, der Süchtigen und der Suchtgefährdeten wollen, dann übernehmen wir das und versuchen wir im Parlament an einem besseren Gesetz zu arbeiten.

Wir werden das nicht in den nächsten Wochen schaffen, das stimmt, aber wir werden uns vom Finanzminister die Unterlagen dazu vorlegen lassen. Wir wollen ihn darauf verpflichten und wollen im nächsten Jahr genau dazu einen Initiativantrag, den wir dann hoffentlich mit derselben Mehrheit beschließen können.

Ich würde mir nur eines wünschen – und ich erinnere kurz an Folgendes –: Wir haben auch zu einer anderen Materie den Finanzminister einstimmig ersucht, uns bereits eine Gesetzesvorlage vorzulegen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Stimmt! Finanzdienst­leister! Wo ist das?) – Die betraf den Anlegerschutz, Pyramidenspiele, Finanzdienst­leis­tungs­assistenten. Das, was heute Novomatic ist, war bei den damaligen gemein­samen Initiativen des Nationalrates eine Firma namens AWD, die über – ich sage es einmal ganz vorsichtig – ähnliches Potenzial wie die Firma Novomatic verfügt. Das alles hätte genau vor einem Jahr diesem Haus vorliegen sollen. Der Finanzminister war verpflichtet, das diesem Haus vor dem Sommer 2009 vorzulegen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wo ist das?) Bis heute hat er es nicht getan.

Ich ersuche jetzt nicht nur Kollegen Stummvoll als Obmann des Ausschusses, sondern die Kollegen beider Regierungsfraktionen, hier nicht nur dafür zu sorgen, dass wir es diesmal beim Glücksspielgesetz anders machen und den Finanzminister rechtzeitig daran erinnern, dass wir ihn zu einer Vorlage verpflichtet haben, sondern ihm jetzt auch gemeinsam klarzumachen, dass der Anlegerschutz, den das Parlament zu seiner Sache gemacht hat, vom Finanzminister endlich zu befolgen ist. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: ... was er dazu sagt!)

Es kann nicht akzeptiert werden, dass der Bundesminister für Finanzen, der über die sachlichen Kompetenzen zur Lösung dieser Probleme verfügt, einfach eine gemein­same Entschließung des Nationalrats ohne Begründung ein Jahr lang ignoriert. Und – noch einmal – ich hoffe, dass uns das in dieser Frage nicht passiert.

Ich bringe einen zweiten Antrag – diesmal einen Abänderungsantrag – ein, von dem ich noch nicht weiß, ob ihm die Regierungsabgeordneten zustimmen werden. Der


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