Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 189

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Antrag liegt in vollem Umfang der Präsidentin und dem Haus vor, und ich werde ihn in seinen Eckpunkten beschreiben.

In diesem Antrag sind alle von uns angekündigten 35 Abänderungsanträge zu den Novellen zum Glücksspielgesetz zusammengefasst. Wir werden das deshalb in einem Abstimmungsvorgang gemeinsam beurteilen können, und ich danke den Abgeordneten der Regierungsparteien, dass sie es uns nicht notwendig machen, dass die Kolle­ginnen und Kollegen der grünen Fraktion an 35 namentlichen Abstimmungen teil­nehmen – herzlichen Dank! (Abg. Ing. Westenthaler: ... hätte ja nicht einmal deine eigene Fraktion ...!)

Die wesentlichen Punkte in diesem Abänderungsantrag sind:

Erstens: Klare restriktive Regeln bei den gesetzlichen Höchsteinsätzen – 50 Cent und nicht 10 €. Es dürfen nicht 36 000 € in einer Stunde in einen Spielautomaten gesteckt werden können.

Zweitens: Ein ganz anderer Takt der Spiele. Nicht ein Spiel pro Sekunde, sondern maximal ein Spiel pro 5 Sekunden.

Drittens: Eine ganze Reihe von Spielerschutzbestimmungen, wie automatische Verlust­begrenzungen in der Art des norwegischen Modells, die von mir bereits im Detail geschilderte Spielerkarte und etliche andere detaillierte Maßnahmen mehr.

Weiters – und das ist nicht unerheblich – eine Änderung des Antrages zur Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes: Keine Garantien der Republik Österreich und des Finanzministers für den Erfolg des Gesetzes (Zwischenruf des Abg. Krainer), das heißt, keine Garantien dafür, dass, falls die Ländereinnahmen aus dem Glücksspiel an Automaten zurückgehen, der Bund dafür die Haftung übernimmt. Keine Regelungen derart, dass dann, wenn die Länder nicht alle Automaten aufstellen lassen, die sie aufstellen dürfen, die Bundeshaftung gekürzt wird. Keine Regelungen derart, dass dann, wenn die Länder nicht den Höchsteinsatz und nicht ein Spiel pro Sekunde spielen lassen, die Bundeshaftung aliquot gekürzt wird.

Klare Regelungen für die Video Lottery-Terminals.

Klare Obergrenzen für die Video Lottery-Terminals.

Absolut gleiche Spielerschutzbestimmungen – egal, ob der Automat von den Öster­reichischen Lotterien, von den Casinos, von Novomatic oder anderen Privaten aufge­stellt wird.

Weiters: Ein Werbeverbot für das Glücksspiel, ein Verbot von Parteienfinanzierung durch Glücksspielunternehmen und viele andere detaillierte Ausformulierungen dieser wichtigsten Forderungen dieser wichtigsten Abänderungsanträge.

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Das alles steht zur Diskussion; das alles steht zur Abstimmung.

Mir ist vollkommen klar, dass Sie diesmal noch für ein Gesetz voller Giftzähne stimmen werden. Ich gehe davon aus, dass Sie diesen Abänderungsanträgen nicht zustimmen werden. Es ist auch selbstverständlich – und das haben wir von Anfang an klarge­macht –, dass wir gegen die vorliegenden Novellierungen zum Glücksspielgesetz und zum Finanzausgleichgesetz stimmen werden, aber ich halte noch einmal das Positive fest: Erstens haben wir in einem Abänderungsantrag einige kleine, aber trotzdem sehr vernünftige Verbesserungen gemeinsam ausverhandelt, und zweitens kündigt das Parlament mit dem Entschließungsantrag einen ernsthaften Versuch an, den Spieler­schutz so ernst zu nehmen, wie ihn einige Landeshauptleute und auch einige Mit-


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