Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 190

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glieder der Bundesregierung bisher nicht ernst nehmen wollten. (Beifall bei den Grünen.)

Das heißt: Zum ersten Mal spielt das Thema Familienschutz, Jugendschutz und Schutz vor Beschaffungskriminalität eine wichtige Rolle, und deswegen freue ich mich, dass wir diesen gemeinsamen Antrag zustande gebracht haben. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek – in Richtung Staatssekretär Dr. Lopatka –: Wir wollen wissen, ...! AWD! AWD! Erklären Sie sich!)

18.39


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Dr. Pilz, Weinzinger, Ing. Westenthaler ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Gleiches gilt für den von Abgeordnetem Dr. Pilz eingebrachten Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen. Dieser wird gerade vervielfältigt und wird dann verteilt werden.

Ich gebe bekannt, dass bezüglich dieses Abänderungsantrags auch ein Verlangen auf getrennte Abstimmung gestellt worden ist.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Dr. Peter Pilz, Lutz Weinzinger, Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbesserter Spielerschutz

eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage 657 d.B. betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Glücksspielgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden – Glücksspielgesetz-Novelle 2010 (GspG-Novelle) in der Fassung des Ausschussberichtes 784 d.B.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, binnen Jahresfrist dem Nationalrat einen Bericht über die technischen und rechtlichen Möglichkeiten einer betreiber­unabhängigen österreichweiten Spielerkarte in Ergänzung der bisherigen Spieler­schutz­maßnahmen als Grundlage für Maßnahmen des Gesetzgebers vorzulegen.

Weiters soll geprüft werden, ob eine Verbesserung des Spielerschutzes durch die zusätzliche Übertragung personenbezogener Daten bei der elektronischen Anbindung der Glücksspielautomaten an das Bundesrechenzentrum erreicht werden kann (z.B. Möglichkeit persönlicher Verlustbeschränkungen durch Spielzeit bzw. Verlust­limits) und eine solche allfällige Verbesserung mit dem Grundrecht auf Datenschutz abgewogen wird.

Dieser Bericht soll weiters einen internationalen Vergleich mit ausländischen Rechts­ordnungen sowie eine Darstellung der Vor- und Nachteile enthalten, wobei den möglichen positiven Wirkungen Kostenfragen, Datenschutzfragen, Wirtschaftlichkeits­fragen und eine Beurteilung der möglichen Wirksamkeit angesichts des grenznahen Umfeldes von Österreich und der Ausweichmöglichkeiten in nicht-konzessionierte


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