Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 213

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liegt in der Verantwortung der Landesgesetzgeber, die dann vom Recht Gebrauch machen, wo sie die Obergrenze ansetzen. Die Länder haben darauf bestanden, dass das weiter Sache des Landesgesetzgebers ist. Sie kennen den Entwurf, der vom vorigen Finanzminister eingebracht wurde. Man hat versucht, alles bundesgesetzlich zu regeln, aber das geht nicht.

Wo sind die ganz großen Fortschritte für mich? – Erstens wollen wir nicht, dass Kinder und Jugendliche in die Nähe der Automaten kommen. Durch die Einführung der Pflicht, einen Lichtbildausweis vorzuweisen, und aufgrund der Tatsache, dass im Regelfall nur mehr in Spielhallen gespielt wird, kommen Kinder und Jugendliche gar nicht in die Nähe der Automaten.

Zweiter Punkt: Bisher waren diejenigen, die im Kampf gegen die illegal aufgestellten Automaten unterwegs waren, oft entmutigt, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen so schwach waren, dass sie nicht wirkungsvoll vorgehen konnten. Daher haben wir einen Bestand von Tausenden beziehungsweise vielleicht sogar Zehntausend illegalen Automaten in Österreich. Ab dem Tag, an dem das Gesetz in Kraft tritt – das kann ich Ihnen versprechen –, werden wir mit der SOKO Glücksspiel unterwegs sein, um diese vielen Tausend illegalen Automaten einzuziehen.

Aber auch dort, wo legale Automaten stehen, meine Damen und Herren, kommt es zu einer enormen Einschränkung. In der Steiermark stehen zurzeit legal 4 000 Automaten. Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, werden es 1 000 sein. Das ist doch etwas! (Zwi­schenruf der Abg. Dr. Moser.)

All das wird von Ihnen nicht zur Kenntnis genommen! Das ist aber ein großer Fortschritt. Es wurde vorher schon von Kollegen Krainer erwähnt: Bisher hatten wir tatsächlich keine Mittel, wenn es um Suchtprävention und Spielerberatung ging. Auch diesbezüglich gibt es jetzt einen deutlichen Fortschritt.

Nicht zuletzt möchte ich erwähnen, dass der Sport zu den wenigen Bereichen gehört, bei dem auch in Jahren, in denen wir sparen und konsolidieren müssen, aufgrund dieser gesetzlichen Regelung, die wir heute hier treffen, nicht weniger Geld auf Bun­desseite zur Verfügung steht, sondern mehr Geld.

Ein solches Gesetz ist immer ein Kompromiss. Wir konnten mit diesem Gesetz nicht alles regeln. Ich unternehme jetzt noch einen Anlauf auf europäischer Ebene, was das Online-Glücksspiel betrifft. Wenn dort keine Fortschritte zu verzeichnen sind, dann müssen wir in Österreich rasch eine Regelung finden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und BZÖ.)

Selbstverständlich ist es unsere Aufgabe, auch hier einen Schritt weiterzukommen.

Abschließend bedanke ich mich sehr für die vielen konstruktiven Gespräche. Wir haben auf Regierungsseite nie gemauert, sondern haben, wenn gute Vorschläge gekommen sind – und solche sind von allen Fraktionen gekommen –, diese aufgegriffen und, soweit es möglich war, im Gesetz berücksichtigt.

Ich bin froh, dass vier Fraktionen dieser Gesetzesvorlage zustimmen. Ich meine, wir haben teilweise zu lange Übergangsfristen. Diesbezüglich unterscheide ich mich von der freiheitlichen Fraktion. Wenn man in einzelnen Bundesländern beim kleinen Glücks­spiel noch drei, vier Jahre zusehen muss, dann ist das natürlich eine not­wendige Übergangsfrist, denn wenn man zum Beispiel in der Steiermark von 4 000 auf 1 000 Automaten reduziert, dann kann man das als Gesetzgeber nicht über Nacht machen. Ich gehe aber davon aus, dass in den anderen Bundesländern, wie mir die Landesgesetzgeber versichert haben, sehr rasch auf die Übergangsfristen verzichtet werden wird, um dann sofort das Bundesrecht in das jeweilige Landesrecht zu imple­mentieren.

 


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