Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 212

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Erlaubnisländer andererseits. Der Gesetzgeber hat im Jahr 1976 die Glücksspielauto­maten aus der Monopolregelung herausgenommen, und wenn die Länder einmal etwas haben, dann haben sie es und halten es fest, und es ist für den Bun­des­gesetzgeber kein einfaches Unterfangen, zu einer Regelung zu kommen.

Ich bin den Abgeordneten, die jetzt zustimmen, wirklich sehr dankbar, denn würden sie nicht zustimmen, dann wäre das garantiert für die Familien und die Kinder und die Jugendlichen, die Sie angesprochen haben, tausendmal schlechter als das, was wir heute hier erreichen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und BZÖ.)

Daher sage ich Ihnen: Es war höchst an der Zeit, dass wir es heute schaffen, zu einer Regelung zu kommen!

Ich sage an dieser Stelle noch einmal: Mit den Bedingungen, die 1976 geschaffen wurden, wurde die politische Verantwortung den Landesgesetzgebern gegeben, und diese haben das völlig unterschiedlich geregelt. Und ich sage sehr deutlich: Diese hatten natürlich nicht 50 Cent im Auge! Wie könnte man nämlich mit 50 Cent zum Beispiel in Wien pro Monat 1 400 € an Vergnügungssteuer erwirtschaften? Und auch in den anderen Erlaubnisländern handelt es sich um ähnliche Beträge.

Daher soll man hier nicht heucheln! Die Anhebung auf 10 €, die wir vornehmen, ist auf den ersten Blick eine enorme Steigerung. (Abg. Dr. Moser: Ja! So ist es!) Ja! Aber auf den zweiten Blick schaut es schon etwas anders aus! Sie wissen, was bisher an Um­gehung mit diesen Automatikstarttasten möglich war! Sonst wäre man nämlich – ich wiederhole – nie zu diesen 1 400 € an Einnahmen pro Monat gekommen, um diese Vergnügungssteuer zu bezahlen! Und ich nehme an, dass die Automatenaufsteller in Wien nicht alle knapp vor dem Konkurs stehen!

Daher sage ich Ihnen: Hören wir auf, zu heucheln! Die zwei größten österreichischen Firmen haben 26 000 Arbeitsplätze im Ausland, und hier bei uns im Land werden mit dem legalen Glücksspiel zwischen 6 000 und 8 000 Arbeitsplätze gesichert sein. Diese gibt es nicht, wenn man gegen das Glücksspiel ist. Wollen wir das, oder wollen wir das nicht? Darauf muss man eine Antwort geben! – Das ist der erste Punkt.

Zweiter Punkt: Mir ist es lieber, in diesen Bereichen ordnungspolitisch einzugreifen, als alles in dem Wissen zu verbieten, dass dann rund um Österreich das Glücksspiel floriert, und zwar ganz nahe an der Grenze. Ich komme aus der Steiermark. Man braucht dort keine zehn Kilometer zu fahren, um zu einem großen Glücksspieltempel zu gelangen.

Ich war vor 14 Tagen in der Slowakei. Was in Bratislava von der alten Regierung, die aber jetzt abgewählt wurde, geplant wurde, war ein Mega-Glücksspielsalon direkt an der österreichischen Grenze. (Abg. Weinzinger: In Pressburg!) In Pressburg! In der Slowakei sagen sie Bratislava, aber ich sage für Sie gerne Pressburg, das ist für mich kein Problem! (Abg. Weinzinger: Danke!) Beides ist in Mitteleuropa, beides gehört zur Europäischen Union. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Ich möchte damit sagen: Hätten wir das jetzt nicht gemacht, dann hätten wir natürlich auf europäischer Ebene Probleme, weil wir die europarechtlichen Grundlagen für die Ausschreibung bei den Lotterien und Casinos, die ansteht, nicht hätten. (Abg. Dr. Moser: Wir hätten das auch besser machen können!) Das ist heute nicht erwähnt worden. Bis heute hatten wir keine einheitlichen Standards für das kleine Glücksspiel in den Bundesländern. Jetzt haben wir diese Mindeststandards.

Frau Kollegin Moser, Sie melden sich auch noch zu Wort. Ich sage Ihnen: Der Landesgesetzgeber hat es jetzt in der Hand, was er aus dem Gesetz macht. Es gibt momentan fünf Bundesländer, die auf der Einnahmenseite null haben, weil sie Verbotsländer sind. Mit den 10 € haben wir einen oberen Rahmen eingezogen, aber es


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