Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 211

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diesem Bereich unhaltbare Zustände herrschen. Eine Milliarde € geht derzeit via Online-Gaming ins Ausland. Es gibt Untersuchungen, die besagen, dass es bis zum Jahr 2012  6 bis 8 Milliarden € sein werden, die uns aufgrund des Online-Gaming ent­ge­hen, weil es in diesem Zusammenhang kein ordentliches Verfahren gibt. Im Hinblick darauf sind wir dafür, dass auch in Österreich ein Lizenzierungsverfahren für das Online-Gaming eingeführt wird, und zwar ebenfalls mit strengen Spielerschutzkriterien. Vor allem aber muss ein entsprechender Anteil des Geldes, mit dem dort gespielt wird, in Form von Steuern im Lande bleiben und darf nicht ins Ausland gehen.

Es ist nämlich nicht zufriedenstellend und fast ein Treppenwitz der Geschichte, dass Bet and Win vorige Woche in Frankreich zwei Lizenzen bekommen hat, in Österreich bisher jedoch nicht, weil das hier nicht möglich ist. Es ist skurril, dass gerade jenes Land, in dem noch vor eineinhalb Jahren die beiden Geschäftsführer hinter Schloss und Riegel gesteckt wurden, heute das erste Land ist, in dem an dieses Unternehmen Lizenzen für Online-Gaming vergeben werden! Das heißt, es hat sich etwas weiterentwickelt, was wichtig und richtig ist, und daher sind wir der Meinung, dass wir sehr rasch auch zu einer Lizenzierung und zu einem entsprechenden Gesetz beim Online-Gaming kommen sollten.

Herr Staatssekretär, ich bitte Sie, diesbezüglich nicht bis zum Ende der Legislatur­periode zu warten, sondern das möglicherweise innerhalb eines Jahres vorzulegen – das kann ja anhand der jetzigen Gesetzesvorlagen erarbeitet werden! –, damit wir auch in diesem Bereich ordentliche Zustände bekommen.

Ich möchte mich auch beim Vorsitzenden herzlich bedanken. Das muss man auch sagen. Wir haben oft kritisiert, dass in den Ausschüssen einfach drübergefahren und nicht diskutiert wird. In diesem Fall war es nicht so! Es wurde umfassend diskutiert. Ich möchte skurrilerweise sagen, dass mir das fast schon ein wenig zu viel war, weil andauernd Sondersitzungen einberufen wurden, die wir nicht alle gebraucht haben. Trotzdem danke ich für die ausführliche Diskussion! Ich glaube, das Ergebnis kann sich sehen lassen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

19.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Staatssekretär Lopatka. – Bitte.

 


19.08.10

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Glücksspielgesetz wurde in den Grundzügen – Sie hören richtig! – im Jahr 1976 in der Form, wie wir es bis jetzt hatten, geregelt. Das, was sich seit 1976 im Gesetz geändert hat, ist die Währung. Damals hatten wir den Schilling, inzwischen haben wir den Euro. Und das war dann auch die letzte Wertanpassung auf 50 Cent und 20 €.

Das ist die gesetzliche Seite. Aber die Wirklichkeit hat sich natürlich seit 1976 massiv verändert. Es hat sich vor allem auch die Technik verändert, und mit der Technik das sogenannte kleine Glücksspiel. Was damals einarmige Banditen waren, bei denen man einen Hebel gezogen hat, mit dem ein Walzenwerk in Bewegung gesetzt wurde, ist mittlerweile hoch modernen elektronischen Geräten gewichen.

Die Politik war allerdings nicht imstande, hier zu einer Neuregelung zu kommen, und auch jetzt waren wir oft an der Kippe, und ich war mir bis zum Schluss nicht sicher, ob wir es schaffen, zu dieser Vier-Parteien-Einigung zu kommen. Es gibt natürlich völlig widerstreitende Interessen, und wir erleben in diesem Zusammenhang mit, was den österreichischen Föderalismus ausmacht, und zwar in einer besonderen Verschärfung, weil innerhalb der Bundesländer, was das kleine Glücksspiel betrifft, zumindest zwei Kategorien von Bundesländern bestehen, nämlich die Verbotsländer einerseits und die


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