Der Vollzug glücksspielrechtlicher Bestimmungen in Verbindung mit landesrechtlichen Bestimmungen hat zu einem desaströsen Vollzug glücksspielrechtlicher Bestimmungen insgesamt geführt. Daher wäre es schlichtweg ein Wahnsinn gewesen, dieses Gesetz nicht zu novellieren. Es wäre unverantwortlich gegenüber all jenen gewesen, die Casinos, Automatencasinos, Wettbüros und Ähnliches aufsuchen.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich bei Günter Stummvoll für seine Bereitschaft bedanken, auch auf Vorschläge einzugehen, die von unserer Fraktion gekommen sind. Wir haben uns nicht in allen Punkten wirklich durchsetzen können, aber in wesentlichen Punkten, insbesondere darin, dass erstmals in Österreich im Finanzministerium ein Beirat beziehungsweise eine Stelle eingesetzt wird, die sich mit Fragen der Prävention und der Bekämpfung der Spielsucht beschäftigt. Dafür bin ich wirklich dankbar, und ich sage Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses ist absolut notwendig.
Wir brauchen jetzt nicht über die Zahl pathologisch Spielsüchtiger und problemhafter Spieler zu diskutieren. Es gibt in Österreich nur Schätzungen, die einen gehen von 34 000 aus, die anderen von 50 000, 70 000 und wieder andere von 120 000. Mit dieser Stelle haben wir zum ersten Mal die Möglichkeit, zu erforschen, wie viele spielsüchtige Personen es in Österreich tatsächlich gibt.
Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die wesentliche Bestimmung stellt aus meiner Sicht nicht nur die Anbindung jedes Automaten an den Zentralrechner des Finanzministeriums dar, sondern besteht darin, dass es eine neue Einziehungsbestimmung gibt, die sich nicht nur an Konzessionäre richtet, die vielleicht Automaten illegal betreiben, sondern an jeden Betreiber eines Automaten, in jedem Bundesland.
Wenn gegen Bestimmungen dieses Glücksspielgesetzes, das wir heute beschließen werden, verstoßen wird, dann kann der entsprechende Automat beschlagnahmt werden. Es gibt zwei getrennte Verfahren: auf der einen Seite das normale Strafverfahren und auf der anderen Seite ein Einziehungsverfahren mit einem Bescheid. Nach den Bestimmungen dieses Gesetzes ist der Automat dann innerhalb eines Jahres zu vernichten.
Ich bin deswegen so froh, dass es diese Bestimmung gibt, weil ich über meine parlamentarischen Anfragen seit sechs Jahren herausfinden wollte, wie viele Automaten in Österreich bisher beschlagnahmt und vernichtet worden sind. Niemand konnte mir diesbezüglich eine Zahl nennen – weder das Justizministerium noch das Innenministerium.
Mit diesen neuen Regelungen, insbesondere auch mit den Berichtspflichten, die vorgesehen sind, wird es nun möglich sein, das Glücksspiel in Österreich zu kontrollieren und für geordnete Verhältnisse zu sorgen.
Abschließend noch ein Satz: Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sollten uns auch um die Wettlokale und die Wettbüros in Österreich kümmern. Sie liegen leider noch immer in der Zuständigkeit der Bundesländer, und da haben wir die größten Probleme. Es werden Jugendschutzbestimmungen nicht eingehalten – verantwortlich dafür sind die Länder –, und es werden die Rechte der Arbeitnehmer unterdrückt. Ich denke dabei nur an die aktuelle Diskussion über ein zugelassenes Wettbüro in Wien, wo eine Betriebsratswahl verhindert wurde und die beiden Kolleginnen fristlos entlassen wurden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht gelingt es uns, auch in diesem Bereich zu einer gemeinsamen Linie zu kommen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
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