Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 57

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Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 bis 7, 8 und 9, 12 bis 15, 16 und 17, 18 und 19 sowie 20 bis 27 der Tagesord­nung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonfe­renz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt.

Es wurde eine Tagesblockzeit von 10 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 140 Minuten, FPÖ 125 Minuten, Grü­ne 110 Minuten und BZÖ 105 Minuten.

Für die Erklärungen von Bundeskanzler und Vizekanzler zu den Budgetberatungen für das Jahr 2011 und die anschließende gemeinsame Debatte wurde folgende Redeord­nung vereinbart: Die beiden Erklärungen je 12 Minuten, eine Redner- beziehungsweise Rednerinnenrunde mit je 10 Minuten, eine weitere mit 7 Minuten und eine weitere Red­ner- beziehungsweise Rednerinnenrunde mit 7 Minuten, sodass sich insgesamt 144 Mi­nuten ergeben.

Tatsächliche Berichtigungen werden in der Unterbrechung der Fernsehzeit aufgerufen.

Der vorsitzführende Präsident verteilt spätestens vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die verbleibende Redezeit auf die fünf Frak­tionen in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.

Die Sitzung wird von 13 Uhr beziehungsweise nach Aufruf der tatsächlichen Berichti­gungen bis 13.15 Uhr unterbrochen.

Die Sitzung wird um 13.15 Uhr mit dem Block Soziales und Finanzen, das sind die Ta­gesordnungspunkte 2 bis 7, mit folgender Redeordnung wieder aufgenommen: Eine Redner- beziehungsweise Rednerinnenrunde mit je 8 Minuten, dann ein Regierungs­mitglied SPÖ 9 Minuten, eine weitere RednerInnenrunde mit 5 Minuten, ein Regie­rungsmitglied ÖVP mit 6 Minuten und eine weitere RednerInnenrunde mit je 4 Minuten, sodass sich insgesamt 100 Minuten ergeben.

Tatsächliche Berichtigungen werden nach der Fernsehzeit aufgerufen.

Der vorsitzführende Präsident verteilt spätestens vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die verbleibende Redezeit auf die fünf Frak­tionen in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.

 


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