Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 bis 7, 8 und 9, 12 bis 15, 16 und 17, 18 und 19 sowie 20 bis 27 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt.
Es wurde eine Tagesblockzeit von 10 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 140 Minuten, FPÖ 125 Minuten, Grüne 110 Minuten und BZÖ 105 Minuten.
Für die Erklärungen von Bundeskanzler und Vizekanzler zu den Budgetberatungen für das Jahr 2011 und die anschließende gemeinsame Debatte wurde folgende Redeordnung vereinbart: Die beiden Erklärungen je 12 Minuten, eine Redner- beziehungsweise Rednerinnenrunde mit je 10 Minuten, eine weitere mit 7 Minuten und eine weitere Redner- beziehungsweise Rednerinnenrunde mit 7 Minuten, sodass sich insgesamt 144 Minuten ergeben.
Tatsächliche Berichtigungen werden in der Unterbrechung der Fernsehzeit aufgerufen.
Der vorsitzführende Präsident verteilt spätestens vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die verbleibende Redezeit auf die fünf Fraktionen in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.
Die Sitzung wird von 13 Uhr beziehungsweise nach Aufruf der tatsächlichen Berichtigungen bis 13.15 Uhr unterbrochen.
Die Sitzung wird um 13.15 Uhr mit dem Block Soziales und Finanzen, das sind die Tagesordnungspunkte 2 bis 7, mit folgender Redeordnung wieder aufgenommen: Eine Redner- beziehungsweise Rednerinnenrunde mit je 8 Minuten, dann ein Regierungsmitglied SPÖ 9 Minuten, eine weitere RednerInnenrunde mit 5 Minuten, ein Regierungsmitglied ÖVP mit 6 Minuten und eine weitere RednerInnenrunde mit je 4 Minuten, sodass sich insgesamt 100 Minuten ergeben.
Tatsächliche Berichtigungen werden nach der Fernsehzeit aufgerufen.
Der vorsitzführende Präsident verteilt spätestens vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die verbleibende Redezeit auf die fünf Fraktionen in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kommen.
Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.
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