Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 112

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Was tun wir denn in Wirklichkeit? – Wir vereinheitlichen die heutige Sozialhilfe. Das ist in Wirklichkeit das, was wir heute beschließen. Wir vereinheitlichen alle Sozialhilfe­richtsätze in Österreich. Einige Bundesländer haben diesen Beschluss bereits gefasst, einige Bundesländer sind in der Pipeline und machen das rückwirkend. Die Artikel-15a-Vereinbarung ist in allen Bundesländern bereits unterzeichnet, teilweise sogar be­schlossen – ganz egal, welche Partei dort in der Regierung ist, ganz egal, in welcher Koalition sie sind, und in einigen Bundesländern sogar einstimmig.

Worum geht es in Wirklichkeit? – Es geht darum, ein soziales Auffangnetz in diesem Land zu stricken, vom Bodensee bis zum Neusiedlersee – das hat nichts mit Hartz IV zu tun, das ist Ihr Hauptproblem –, ein soziales Netz, das missbrauchssicherer ist als das heutige (Abg. Ing. Westenthaler: Ein soziales Netz der Abhängigkeit! Leibeige­ne!), das zum Beispiel um ein Eckhaus missbrauchssicherer ist als die heutigen Sozial­hilfegesetze.

Was wir auch tun, ist, den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt zu stellen. Der Arbeitsmarkt wird in den Mittelpunkt gestellt, weil heute zum Beispiel von den 160 000 Sozialhilfebe­ziehern das AMS bereits 150 000 kennt, aber den Rest noch nicht oder schon lange nicht mehr.

Es geht nicht darum, Herr Strache, dass jetzt das AMS die Arbeitsfähigkeit prüft – auch da, bitte, kann ich Sie nur einladen, lesen Sie die Gesetze so, wie sie sind! –, sondern die Sozialhilfebehörden prüfen, ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht. In dem Augenblick, in dem das medizinische Gutachten Arbeitsfähigkeit ergibt, was von der Sozialhilfebehör­de veranlasst wird und von sonst niemandem, in dem Augenblick: Return to the AMS! (Abg. Kickl: Pingpong!) Kein Pingpong! Genau das ist der springende Punkt. Das AMS anerkennt dieses Gutachten, und dann beginnt die Vermittlung.

Das ist in Wirklichkeit der entscheidende Unterschied. Es ist keine Hängematte (Abg. Bucher: Na sicher!), es ist kein arbeitsloses Grundeinkommen. Nach Ihrer Diktion wäre die heutige Sozialhilfe in Kärnten dann auch ein arbeitsloses Grundeinkommen, ist sie aber nicht. (Abg. Bucher: Sie machen Werbung für Arbeitslose!) Aber überhaupt nicht! Sie haben doch überhaupt keine Ahnung, Herr Klubobmann, was Sie sagen. Verzeihen Sie mir diese harten Worte! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Heute zum Beispiel muss ein Dauersozialhilfebezieher dem Arbeitsmarkt nicht zur Ver­fügung stehen, heute kann ein Dauersozialhilfebezieher nicht gestraft werden, heute kann einem Dauersozialhilfebezieher die Sozialhilfe nicht gekürzt werden. Das ist heu­te alles nicht möglich (Abg. Bucher: Das schau ich mir an!), auch nicht in Ihrem Kärnt­ner „Supergesetz“. Es geht ganz einfach schlichtweg darum, Menschen so rasch wie möglich in die Arbeitsfähigkeit zurückzuführen. (Beifall bei der SPÖ.)

Verbreiten wir doch auch nicht immer wieder die gleichen Falschmeldungen. In Wirk­lichkeit bedeutet die Vereinheitlichung 558 € Grundbetrag. Das ist der neue Sozialhilfe­richtsatz, der Rest ist Wohnen, und ist für dieses Wohnen nicht zu bezahlen, dann gibt es nur die 558 €. Lesen Sie das niederösterreichische Sozialhilfegesetz – bereits be­gutachtet worden –, lesen Sie das Wiener Sozialhilfegesetz – bereits beschlossen wor­den –, lesen Sie das Salzburger Sozialhilfegesetz – es ist gestern oder heute beschlos­sen worden. In Kärnten steht ganz genau das Gleiche drinnen, und es wird dort im No­vember beschlossen werden.

Die Kärntner Landesregierung hat zum Beispiel gestern in aller Einstimmigkeit be­schlossen, der Aritkel-15a-Vereinbarung beizutreten (Abg. Ing. Westenthaler: Aber das ist ein anderer Landeshauptmann!) und natürlich dann auch das entsprechende Landesgesetz zu adaptieren. (Abg. Ing. Westenthaler: Jörg Haider hätte das nie so gemacht!)

 


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