Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 154

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16.23.49

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte beginnen mit Anmerkungen zum Ta­gesordnungspunkt 9, einem dahin gehenden BZÖ-Antrag, dass alle Baubetriebe in Zu­kunft generell der Auftraggeberhaftung unterliegen und somit auch Sozialversicherungs­beiträge verpflichtend abgeliefert werden müssen.

Dieser Antrag ist für uns nicht nachvollziehbar, weil sich die Auftraggeberhaftung seit ihrem Inkrafttreten mit 1. September 2009 derart positiv entwickelt hat, dass mittlerwei­le 15 661 Baubetriebe und baunahe Betriebe auf dieser HFU-Liste haftungsbefreiter Unternehmen verankert sind. Das sind all jene Unternehmen, die in den letzten drei Jahren keine Verfehlung hatten: weder im Bereich einer illegalen Beschäftigung noch im Bereich von ausständigen Sozialversicherungsbeiträgen.

Aus diesem Grund wäre dieser Antrag für all jene Baubetriebe eine Verschlechterung – wie gesagt, es sind 15 661 –, die diesbezüglich ordnungsgemäß ihre Verpflichtungen wahrnehmen und ordnungsgemäß die Beiträge abliefern. Es wäre eine Bestrafung für alle Firmen mit einer weißen Weste. Dem können wir nicht zustimmen und aus diesem Grund wird die SPÖ-Fraktion den negativen Ausschussbericht zur Kenntnis nehmen.

Nun zum Tagesordnungspunkt 8 betreffend Änderungen im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz: Einige Punkte hat Kollege Kickl angesprochen, was die positiven Punkte angeht. Es gibt hier noch wesentlich mehr Punkte, die positiv sind, aber lassen Sie mich die Zeit speziell dafür nutzen, um auf den Bereich 52 Wochen Urlaubsan­spruch für die Bauarbeiter einzugehen.

Es ist richtig: Bisher waren 47 beziehungsweise 48 Beschäftigungswochen notwendig, um eine Urlaubsperiode zu erreichen. Diesbezüglich hat es einige rechtliche Bedenken gegeben, das heißt, es wurde auch mittels Gutachten untermauert, dass das vonseiten des Verwaltungsgerichtshofes als bedenklich erachtet werden könnte.

Aus diesem Grund waren wir als Gewerkschaft bemüht, gemeinsam mit den Sozial­partnern in wirklich unzähligen Verhandlungen, die einige Monate gedauert haben, da eine Entscheidung herbeizuführen. Somit gibt es den Vorschlag, mit 1. Jänner 2011 die Umstellung auf das Kalenderjahr durchzuführen, und all das, was durch das spätere In­krafttreten an finanzieller Einbuße gegeben ist, haben wir versucht, mittels Kollektivver­trag durch höhere KV-Löhne für die nächsten drei Jahre zu kompensieren beziehungs­weise auszugleichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird im Jahr 2010, 2011 und im Jahr 2012 wahrscheinlich keinen Kollektivvertragsabschluss geben, der die entsprechende Höhe des Bau-Kollektivvertrages erreichen wird. Im Jahr 2010 Verbraucherpreisindex plus 1,1 Prozent Zuschlag, 2011 Verbraucherpreisindex plus 0,85 Prozent und 2012 Ver­braucherpreisindex plus 0,9 Prozent. Das heißt, dieser Abgang ist durch einen wirklich sehr hohen KV-Abschluss kompensiert worden, der sich dann auch über die Jahre da­nach in allen Bereichen – im Bereich der KV-Lohnerhöhungen, des Weihnachtsgeldes, des Urlaubsgeldes, des Arbeitslosengeldes, des Krankenentgeltes – rechnet und sich natürlich auch bei den Pensionen rechnen wird, weil damit die Beitragsgrundlagen we­sentlich erhöht worden sind.

Ich habe mich bemüht und versucht, im Zuge des Sozialausschusses hier alle Parteien von diesen Maßnahmen zu überzeugen. Ich bin mir dessen bewusst, dass es nicht bei allen gelungen ist. Ich habe auch versucht, mittels Informationen diverse Kritiker davon zu überzeugen, dass dies eine gute, eine wichtige Novelle ist, auch wenn es darum geht, weitere Schritte betreffend Sozialbetrugsbekämpfung einzuleiten.

Mir ist bewusst, dass es nicht bei allen Fraktionen gelungen ist, aber ich möchte hier schon die Möglichkeit nutzen, um mich bei allen Fraktionen für die sehr sachliche und


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