Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 168

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re früheren Pensionsantrittsalters in das ASVG-System überwechseln. Diesem Wechsel soll daher mit den vorliegenden Maßnahmen ein Riegel vorgeschoben werden. (Beifall bei der SPÖ.)

17.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


17.13.37

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der überwiegende Teil dieser vorge­schlagenen Änderungen im Sozialrechts-Änderungsgesetz 2010 beruht großteils auf Vorschlägen und Einigungen der Sozialpartner.

Was wird konkret umgesetzt? – Einige Punkte: Es sind zum Großteil administrative Er­leichterungen, Vermeidung von Doppelversicherungen, die Aufhebung überholter Be­stimmungen, auch allgemeine Rechtsbereinigungen und Klarstellungen sind darin ent­halten sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur bundesweiten Ausdehnung des Pilotprojekts Gesundheitsstraße, vor allem im Zusammenhang mit einer einheitlichen und verbindlichen Feststellung der Arbeitsfähigkeit bei arbeitslosen Personen.

Weiters beschließen wir eine Regelung im ASVG, die auch Kollege Spindelberger be­reits angesprochen hat und mit der ich mich auch noch kurz beschäftigen möchte, nämlich mit jener, die einen Wechsel von Beamtinnen im pensionsnahen Alter in das ASVG-Versicherungssystem unattraktiv macht. Wie wird dieser Wechsel unattraktiv gemacht? – Der zu zahlende Überweisungsbetrag wird erst nach fünf Jahren rechts­wirksam.

Wir haben im Ausschuss auch noch einen Abänderungsantrag beschlossen, der be­sagt, dass der Austritt aus dem Dienstverhältnis vor Ablauf des Tages der Kundma­chung erklärt werden muss und diese Erklärung erst sechs Monaten nach Kundma­chung wirksam wird, es sei denn, der Austritt ist bereits vor dem 1. Juni 2010 erfolgt.

Warum diese starke Eingrenzung und Eindämmung? – Es wurde bereits angesprochen und auch erklärt: Es hätte so für bis zu 15 000 Bundes-, Landes- und Gemeindebe­dienstete die Möglichkeit bestanden umzusteigen. Worum geht es konkret? – Es geht um die viel diskutierte Langzeitversichertenregelung und darum, dass vor allem im Be­reich der Beamtinnen im ASVG bereits mit 55 Jahren ein Pensionsantritt möglich wäre und – teils erfolgreich – versucht wurde umzusteigen, was natürlich gewaltige Mehr­kosten für die gesetzliche Pensionsversicherung bedeuten würde, vor allem auch für die Pensionsversicherungsanstalten.

Von dort ist auch die dringende Bitte und Forderung gekommen, dass sich der Gesetz­geber darum annehmen möge, diese Lücke – ich bezeichne es jetzt einmal als Lücke – zu schließen. Es wurde durch die Bundesarbeitskammer eine Resolution eingebracht, damit wir uns ehestmöglich mit dieser Thematik auseinandersetzen. Es wäre einfach ungerecht gegenüber allen Versicherten im ASVG-System, die ihre Beiträge in die Pensionsversicherungsanstalt einzahlen, wenn viel Geld für jemanden aus einem an­deren System verwendet werden müsste, weil dieser kurz vor dem Pensionsantritt in dieses System wechselt. – Das ist eigentlich der Hintergrund: dass das unattraktiv ge­macht wird beziehungsweise dass es nicht mehr durchgeführt wird.

Ich hoffe auf Verständnis seitens der betroffenen Menschen, denn es muss klar sein, dass man sich, wenn man sein Leben lang in ein System einbezahlt hat, auch an die Richtlinien und Regeln dieses Systems zu halten hat. Deshalb beschließen wir diese Än­derung, die ich für sehr wichtig halte – auch um zukünftig das Pensionssystem nach­haltig weiterentwickeln zu können.

 


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