Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 211

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

19.38.45

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Werter Staatsse­kretär! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal: Ich finde es ein bisschen befremdlich, dass wir eine ganze Reihe, nämlich acht, ganz unterschiedliche Tagesordnungspunkte zur Kultur unter einem verhandeln. Sie haben es ja gehört, der Herr Präsident hat diese jetzt ewig lang aufgelistet. (Abg. Amon: Ihr habt dem in der Präsidiale zugestimmt!) Und ich weiß schon, in der Präsidiale ... (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Amon.) Ja, ich weiß es, klar! Die Grünen haben sich da leider nicht durchgesetzt, und um des lieben Friedens willen haben wir das auch so beschlossen. Das ist alles klar.

Trotzdem möchte ich darauf hinweisen, dass wir alle gemeinsam dafür verantwortlich sind, wenn die Kultur so verräumt wird. Ein bisschen hat das auch mit Opposition und Regierung zu tun, denn von den acht Tagesordnungspunkten geht nur einer von den Regierungsparteien, also von der Regierung, aus und sieben von der Opposition. Und die können jetzt natürlich so, auf diese Art und Weise, schön verräumt werden.

Wir sollten den Stellenwert der Kultur ein bisschen mehr stärken. Das würde uns allen guttun! Ich kann also jetzt aus diesen acht Tagesordnungspunkten nur drei auswählen, woran Sie erkennen werden, dass jeder Einzelne für sich wichtig wäre.

Der Erste ist der Antrag der Regierung zum Filmförderungsgesetz, dem wir zustimmen. Das ist ein sinnvolles Gesetz, gar keine Frage. Es stärkt die Produktionsfirmen des Fil­mes gewaltig, indem die Schutzfristen reduziert werden. Allerdings stärkt es – und das habe ich im Ausschuss schon gesagt, denn ich hoffe, dass wir alle gemeinsam daran arbeiten, dass sich das ändert – eben nur die Produktionsfirmen und nicht die Urheber und Urheberinnen, nämlich genau die, die die Filme machen.

Es gibt seit dem Jahr 1936 die sogenannte cessio legis, die sämtliche Rechte, also die Rechte der Regisseure und Regisseurinnen, aber auch anderer Beteiligter am Film, an die Produktionsfirmen weitergibt. Damals ist dieses Gesetz aus der Überlegung he­raus entstanden, dass, wenn jemand in den Film investiert, er dieses Risiko auch be­lohnt bekommen oder eben scheitern soll, und nichts weitergeben muss, wenn das Ri­siko belohnt wird.

Aber heute haben wir es mit einem Film zu tun, der zu 100 Prozent aus öffentlicher Hand finanziert wird, und jetzt frage ich mich wirklich, warum die Urheber und Urhe­berinnen, die letztendlich für den Erfolg verantwortlich sind, nicht auch profitieren kön­nen und sollen. Ich hoffe sehr, dass wir alle in Zukunft gemeinsam an dieser Urhe­berrechtsveränderung, an einer gerechteren Verteilung, arbeiten werden. – Das war das erste Beispiel.

Das zweite betrifft den Augarten, und ich bin sehr froh, dass das BZÖ diesen Antrag eingebracht hat, denn es zeigt sich, dass jetzt eine zweite Partei die Politik unterstützt, die eigentlich von der Bevölkerung kommt, und dass diese Partei die Bevölkerung in einer Sache unterstützt, die eigentlich längst auch seitens der Stadt Wien und des Bun­des übernommen hätte werden sollen.

Es geht darum, dass bereits 14 000 Unterschriften gezeichnet wurden, damit etwas nicht gemacht wird, das eigentlich selbstverständlich ist. Ein Freiraum, ein Grünraum, eine Oase für alle möglichen Belustigungen und so weiter – wir kennen den Augarten – soll weggenommen werden, um ihn mehr oder weniger zu privatisieren, indem dort ein „Konzertkristall“, ein Konzertsaal für die Wiener Sängerknaben, gebaut werden soll.

Meine Damen und Herren! Wir kennen das Thema, aber ich kann Ihnen sagen, dass Sie von den Regierungsparteien, aber auch von der FPÖ, gegen die eigenen Bezirke vorgehen. Im Jahr 1998, im Jahr 2000 und im Jahr 2006 waren sowohl im zweiten als auch im zwanzigsten Bezirk alle Parteien der Meinung, dass dort nichts mehr gebaut


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite