Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 4, 6 bis 8, 9 und 10, 12 und 13, 14 und 15, 16 bis 18, 19 und 20, 21 bis 24, 27 und 28 sowie 30 und 31der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen. – Dagegen sehe ich keinen Einwand.
Ankündigung eines Dringlichen Antrages
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Abgeordneten Dr. Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen haben vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 1234/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schubhaftzentrum Vordernberg dringlich zu behandeln.
Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt werden.
Fristsetzungsantrag
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass Herr Abgeordneter Mag. Kogler beantragt hat, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 945/A(E) betreffend „gläserne Parteikassen“ eine Frist bis 21. September 2010 zu setzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.
Da für die heutige Sitzung die Behandlung eines Dringlichen Antrages verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.
Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte durchgeführt.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. (Unruhe im Saal.) – Meine Damen und Herren, ich mache darauf aufmerksam, dass wir mit dem Abstimmungsprocedere zu Beginn der Sitzung noch nicht fertig sind.
Es wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 126 Minuten, FPÖ 113 Minuten, Grüne 99 Minuten sowie BZÖ 95 Minuten.
Weiters schlage ich vor, gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die dargestellten Redezeiten.
Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (782 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft und das Bundesluftreinhalte-
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