9. Missbrauch von Steuergeldern durch Inserate der BZÖ-Regierungsmitglieder Haubner, Schweitzer, Gorbach u. a.
Untersuchungsauftrag:
Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von Akten der Bundesministerien für Finanzen, Justiz, Wirtschaft, Infrastruktur und Verkehr, Innovation und Technologie, Inneres, europäische und internationale Angelegenheiten sowie von Akten der diesen nachgeordneten Behörden sowie der Gerichte sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln.
Begründung:
In den letzten Wochen und Monaten haben sich zahlreiche Hinweise ergeben, dass es in den vergangenen Jahren in einer Reihe von Fällen zu Geldflüssen an Politiker, wie etwa den früheren Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser oder den früheren Kärntner Landeshauptmann Dr. Jörg Haider, bzw. an diesen nahestehende Personen gekommen sein soll, wobei bei vielen dieser Vorgänge ein Zusammenhang mit Regierungsgeschäften nahe liegt.
Es laufen diesbezüglich bereits mehrere Strafverfahren bei den Staatsanwaltschaften. Die Bedeutung der Verdächtigungen geht jedoch weit über die rein strafrechtliche Relevanz hinaus: Sollte sich bewahrheiten, dass tatsächlich rund um Privatisierungen und öffentliche Aufträge systematische Geldflüsse an Amtsinhaber, politische Günstlinge und Parteien jahrelange Praxis waren, dann müssen die Umstände lückenlos aufgeklärt werden - auch um für die Zukunft klarzumachen, dass derartige Vorgänge nicht geduldet werden.
Strafprozessuale Hemmnisse wie etwa Verjährung dürfen die Wahrheitsfindung nicht verhindern. Darüber hinaus sind auch abseits strafrechtlicher Tatbestände Schädigungen der öffentlichen Interessen im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle zu verfolgen.
Im Einzelnen bestehen nach derzeitigen Informationen folgende Verdachtslagen:
Ad 1) In der BUWOG-Affäre verdichten sich die Verdachtsmomente, dass im Wirkungsbereich des damaligen Finanzministers Mag. Karl Heinz Grasser persönliche Interessen über die Interessen der Republik Österreich gestellt wurden.
Mittlerweile ergeben Hinweise und Beweise, die im Rahmen eines Strafverfahrens gegen Michael Ramprecht öffentlich wurden, eine Verdichtung der Verdachtsmomente gegen den ehemaligen Finanzminister, für den allerdings die Unschuldsvermutung gilt:
Detail-Informationen über die für den Erwerb der BUWOG u. a. Wohnbaugesellschaften nötige Bietersumme, die von Walter Meischberger an die Immofinanz weitergeleitet wurden. Diese Informationen konnte Meischberger nur aus dem engsten persönlichen Umfeld oder vom Minister selbst bekommen haben;
Aussagen von Michael Ramprecht und Sitzungsprotokolle der Vergabekommission;
zwei Konten von Walter Meischberger bei der Hypo Invest Bank in Liechtenstein (eines davon lautend auf "Natalie") mit Geldern aus der BUWOG-Provision;
im Ramprecht-Prozess zugegebene Fehlüberweisung;
geleugnete Anweisung zur Bevorzugung von Lehman trotz Aktenvermerk-Feststellung der BUWOG-Vergabekommission;
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