sind Leistungsträger und dürfen nicht verunsichert und auch nicht als Bittsteller hingestellt werden.
Dass man bei den Familien jetzt sparen will, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist meines Erachtens rein wirtschaftlich nicht vertretbar, denn ohne die unbezahlte Familienarbeit, die vorrangig von Frauen geleistet wird, würde unserer Gesellschaft der Boden unter den Füßen weggezogen werden. Diese Familienarbeit ist leider nicht nur unbezahlt, sondern auch unbedankt – und das sieht man daran, dass nun gerade bei jenen der Sparstift angesetzt werden soll, die kostenlos für unsere Gesellschaft arbeiten.
Zwei Drittel der Eltern in Österreich haben laut einer aktuellen Umfrage das Gefühl, dass ihre Leistungen nicht gebührend anerkannt und belohnt werden, weder materiell noch menschlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren – und da spreche ich gerade die Vertreter der Regierungsparteien an –, da für noch weitere Verunsicherung zu sorgen, halte ich für nicht seriös. Es hat heute keiner der Regierungsvertreter die 13. Familienbeihilfe außer Obligo gestellt.
Die 13. Familienbeihilfe wurde von den Oppositionsparteien angesprochen, es gab aber kein klares Statement, dass die 13. Familienbeihilfe nicht abgeschafft wird. Beim Gratiskindergarten ist es das Gleiche: Einzelne Landeshauptleute kritisieren den Gratiskindergarten immer noch und wollen ihn abschaffen.
Ich frage Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren: Vielleicht können Sie den Familien erklären, wie diese noch sinnvoll wirtschaften sollen, worauf sie sich noch verlassen können. Auf Ihre Regierungspolitik und Ihre Budgetpolitik können sie sich nicht verlassen. (Beifall beim BZÖ.)
Die Kinderbetreuung und auch der Stellenwert der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurden heute schon einige Male angesprochen. Ich darf in diesem Zusammenhang noch einmal die Regierungsparteien, respektive die Abgeordneten der Regierungsparteien, ansprechen, da weder Landeshauptmann Voves in der Steiermark noch Landeshauptmann-Stellvertreter Schützenhöfer – der eine mit 26 Mitarbeitern, der andere mit 22 Mitarbeitern – bis dato in der Lage waren, das Geld aus der Artikel-15a-Vereinbarung, das beim Bund liegt, für die Kinderbetreuung in der Steiermark abzuholen und dort für die Kinderbetreuung einzusetzen – denn dort wäre es dringend notwendig, und ich werde dann auch gleich sagen, warum. (Beifall beim BZÖ.)
Ich habe ein Beispiel aus der Bezirkshauptstadt Bruck an der Mur, die ungefähr 13 000 Einwohner hat. Dort gibt es einen Ganztagskindergarten, wo rund 100 Kinder Platz finden. Jetzt frage ich Sie: Was machen die anderen Eltern mit ihren Kindern? – Da gibt es keine ausreichende Versorgung, keine ausreichende Kinderbetreuung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist verantwortungslose Politik.
Auch auf den Tagesmüttermangel in der Steiermark wurde nicht rechtzeitig reagiert. Dafür plakatiert der Landeshauptmann in der Steiermark: „Gut so. Weiter so.“
Wenn das so weitergeht, dann schaut es für die Steiermark aber zappenduster aus. Aber die Wählerinnen und Wähler haben ja am 26. September die Möglichkeit, für eine Veränderung zu sorgen. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)
14.25
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Rudas. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
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