Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 198

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Ländern gefragt, weil das im Bericht meiner Ansicht nach nicht ausreichend dargestellt war.

In Ihrer Beantwortung steht: Die Informationen finden sich im Bericht.

Meine Frage hat sich genau auf den Bericht bezogen. Sie geben mir das Gleiche wieder zur Antwort. Die Frage war genau: Sind diese Umweltprogramme notwendig oder nicht? Wo ist es gemacht worden, und wie ist da der Stand?

Genauso haben Sie bei einer Frage auf eine Homepage verwiesen. Damit ich auf eine Homepage schauen kann, muss ich keine Anfrage stellen. Mir wäre es wichtig, dass ich, wenn ich Sie nach Informationen frage, dann die Informationen auch von Ihnen erhalte, weil es ja nicht nur um die Informationen geht, sondern politisch ja auch relevant ist, welche Informationen für Sie relevant sind und wie Sie dazu stehen.

Ich komme jetzt zu den inhaltlichen Punkten. Die Verzögerungen habe ich schon angesprochen. Es geht jetzt darum, das Immissionsschutzgesetz-Luft, das wir be­schlos­sen haben, auch umzusetzen, die sogenannten Umweltzonen umzusetzen, damit in den Ländern auch tatsächlich Maßnahmen ergriffen werden können.

Aus Ihrer Beantwortung geht hervor, dass die Regelungen für die Plaketten, die es ja an den Fahrzeugen dann geben soll, im Mai 2011 vollzogen werden sollen. Jetzt ist Mai für Feinstaub schon ein sehr verdächtiges Datum, im Mai ist die Feinstaubsaison zu Ende, das heißt, der Bevölkerung hilft das in diesem Winter schon einmal gar nichts. In diesem Winter wird es also weiterhin hohe Belastungen geben.

Wenn es dann im Mai so weit ist, muss man noch dazurechnen, dass natürlich auch die Länder dann arbeiten, eine gewisse Zeit brauchen. Es werden sich die Autofahrer umstellen müssen. Die Plakettenhersteller werden Zeit brauchen. Das heißt, mit Ihrer Frist Mai 2011 stellt sich für mich die Frage: Ist dann im nächsten Winter 2011/2012 überhaupt gewährleistet, dass eben Fahrverbote in den Städten auch erlassen werden können? – Ich glaube, das ist eine berechtigte Frage, die Bürgerinnen und Bürger, die jetzt unter dieser Belastung leiden, haben.

Eine weitere Frage stellt sich noch. Österreich hat ja bei der Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub um Fristerstreckung angesucht. Ab Juni des nächsten Jahres müssen diese Werte dezidiert eingehalten werden. Wie soll sich das mit Ihrer Frist Mai 2011 jetzt ausgehen, dass wir dann im Juni schon die Fristen einhalten? Das würde mich interessieren von Ihnen nochmals zu erfahren.

Ein inhaltlicher Punkt bezieht sich noch auf das Klagerecht – ich verweise auf das sogenannte Janecek-Urteil –, dass eben Menschen das Recht haben, auch einen Gerichtshof anzurufen, wenn vonseiten der Behörden keine ausreichenden Maß­nahmen gesetzt werden.

Jetzt haben Sie geantwortet, das bezöge sich nur auf die alte Richtlinie, nicht auf die neue Feinstaubrichtlinie der EU. Ich bin da anderer Ansicht, weil sich diese Vorgabe oder dieses Urteil auf die Aktionspläne bezieht und dieses Klagerecht eingeräumt wird, wenn eine drohende Gesundheitsbelastung besteht. Und wenn es bei einer drohenden Belastung möglich sein muss beziehungsweise möglich ist, dann gehe ich erst recht davon aus, dass es bei einer bestehenden Belastung möglich ist. In Österreich sind wir leider nicht in der Situation, dass es um die Eindämmung von drohenden Belastungen geht, sondern wir müssen zuerst einmal die bestehenden Belastungen reduzieren und damit die Gesundheitsbelastung für die Bevölkerung in Österreich eindämmen.

Also diese beiden Dinge würde ich gerne von Ihnen beantwortet wissen, nämlich die Fragen: Wie geht sich das aus mit der Frist im Juni 2011? Wann gibt es Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger?

 


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