Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 211

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18.41.51

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Kollegin Lohfeyer, Sie haben ja schon auf den Austauschbesuch mit dem Deutschen Bundestag hingewiesen. Wenn wir über Petitionen und Bürgerinitiativen sprechen, dann geschieht das in diesem Haus meistens zu später Stunde, meistens ohne öffentliche Aufmerksamkeit, und das sollte uns wirklich ganz entschieden zu denken geben, weil der Unterschied, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, dermaßen frappant ist (Zwischenruf des Abg. Dr. Strutz), nämlich der Unterschied, Kollege Strutz, zwischen der Vorgangsweise im Deutschen Bundestag und der Vorgangsweise bei uns.

Ich nenne Ihnen ganz konkret ein Hauptproblem aus meiner Sicht. Ein Hauptproblem ist, dass jede Petition in Österreich Abgeordnete benötigt, um überhaupt hier in das Haus eingebracht zu werden. Das ist einfach nicht zeitgemäß. Tut mir leid, zu Zeiten Franz Josephs und des ersten Parlaments hier ... (Abg. Amon: Nein, stimmt nicht!) Das stimmt sehr wohl! (Abg. Amon: Bei 500 Unterschriften ...!) Das ist eine Bürger­initiative! Herr Kollege Amon, das ist keine Petition, sondern eine Bürgerinitiative. Diese Möglichkeit gibt es, da können 500 Bürgerinnen und Bürger eine Initiative starten. (Abg. Amon: Genau!) Ich komme darauf noch zu sprechen.

Aber eine Petition, zum Beispiel einer Gemeinde, zum Beispiel einer Interessen­vertretung, zum Beispiel einfach betroffener Bürgerinnen und Bürger, kann im Deutschen Bundestag sehr wohl eingebracht werden. Kollegin Lohfeyer hat schon kurz darüber berichtet: Es gibt die Möglichkeit von Online-Petitionen, um diese Petition dann auch öffentlich zu machen. Wenn 50 000 Unterschriften vorhanden sind, werden diese Petitionen öffentlich behandelt, in einem öffentlichen Hearing mit dem Petenten, mit Expertinnen und Experten und VertreterInnen der Regierungsfraktionen diskutiert. Kollege Amon, das ist eine andere Art und Weise des Parlamentarismus, ein Ernstnehmen der Bürgerinnen und Bürger.

Ich muss hier auch der Parlamentsdirektion danke sagen, vor allem Frau Präsidentin Prammer und allen MitarbeiterInnen des Hauses, die uns diesen Austausch ermöglicht haben. Jawohl, das war ein sehr konstruktiver und guter Austausch, auch mit den Fachkollegen von den anderen Fraktionen. Aber darum ist es umso wichtiger, dass wir hier nicht lockerlassen.

Das ist Punkt eins, und es wäre mein größtes Bemühen und auch meine Bitte an die Kolleginnen und Kollegen von ÖVP und SPÖ, insbesondere zumindest auch die Möglichkeiten, die die Geschäftsordnung jetzt schon bietet, offensiv zu nutzen. Kollegin Haubner hat als Vorsitzende das auch immer positiv unterstützt. Wir haben ja vor Kurzem das erste Hearing mit Petenten gehabt, und zwar im Kontext der neuen Schule, und ich bin immer noch der Meinung, dass das ein ganz ausgezeichnetes Hearing war. Das war ein Ernstnehmen, und das ist jederzeit sofort möglich.

Hier gehe ich auf eine Petition ein, nämlich die Petition betreffend Reform des Pen­sionskassengesetzes. Meine Damen und Herren, das sind so wesentliche Frage­stellungen – Kollege Neubauer hat das auch schon releviert –, dass Hunderttausende von Menschen betroffen sind und es unverständlich ist, warum wir das hier einfach enderledigen. Das wäre ein ganz klassisches Beispiel für ein Experten-Hearing gewesen, für ein Hearing im Petitionsausschuss. Wenn das nicht ausreicht, hätte man das eben weiterhin im Parlament, in den jeweiligen Ausschüssen vertiefend konstruktiv weiterdiskutieren müssen. (Abg. Öllinger: Das wollen sie ja nicht, weil dann einiges Unangenehme herauskäme!)

Das ist es, Kollege Öllinger! Darum ginge es aber: um einen offenen, sachlich moti­vierten Diskurs. Man muss sich ja anschauen, wer es eingebracht hat. Kollege Öllinger,


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