Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 232

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche die Einführung eines sozial verträglichen und gerechten gemein­nützigen Arbeitsmodells im Zusammenhang mit Langzeit-Mindestsicherungsbeziehern vorsieht.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.56.25

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Werte Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Meine Damen und Herren! Es wäre nicht schlecht, wenn die Volks­anwältinnen und der Volksanwalt einmal zuhörten, es geht schließlich um die Volks­anwaltschaft. Ich stimme dem Lob an die Volksanwaltschaft für ihre Arbeit zu, auch wenn die Frauen Volksanwältinnen und der Herr Volksanwalt dieses Lob jetzt gerade nicht hören wollen.

Ich stimme nicht nur zu, sondern glaube, dass diese Arbeit so oder so gemacht werden kann, und gerade im Zusammenhang mit diesen Missstandsfeststellungen, Prüfungen, Nachfragen und Verbesserungsvorschlägen wird eine Hartnäckigkeit an den Tag gelegt, die nicht selbstverständlich ist. Wir sind damit sehr zufrieden, auch was die formale Aufbereitung des Berichts betrifft. Man kann das sehr leicht lesen und kann das alles sehr schön nachvollziehen.

Insgesamt wissen wir also, dass diese Arbeit nicht nur wichtig ist, sondern auch ausgebaut gehört. – Herr Kollege Stefan hat das schon erwähnt. Nehmen wir zum Beispiel das Opferfürsorgegesetz her, das im Bericht behandelt wird und in dem geregelt ist, dass Opfer des Nationalsozialismus Anspruch auf finanzielle Leistungen haben. Wenn dann im Bericht steht, dass beispielsweise ein 85-Jähriger, der die ganze Latte miterlebt hat – KZ, Gefängnis und so weiter –, vier Jahre lang warten muss, bis er seine Entschädigung bekommt, dann stimmt etwas in der Verwaltung nicht.

Darauf wurde hingewiesen, und es ist immerhin erreicht worden, dass es einen Erlass des Sozialministeriums gibt, der die Länder auffordert, die Dinge rasch zu erledigen. Aber, und jetzt kommt es: Selbst dann braucht es noch Hartnäckigkeit, denn so ein Erlass heißt noch lange nicht, dass sich tatsächlich etwas ändert. Ich darf Ihnen sagen, dass beispielsweise hier bei diesen Opferfürsorgesetz-Umsetzungen nicht alle Bundesländer gleich operieren. Dass das Bundesland Kärnten da besonders schlimm unterwegs ist, überrascht uns nicht. Von den 350 offenen Fällen sind 160 in Kärnten. Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass die Volksanwaltschaft hier Hartnäckigkeit beweist, weiterhin prüft und schaut, ob umgesetzt wird.

Noch zur Weiterentwicklung – Herr Kollege Stefan hat es gesagt –: Es gehört ausge­weitet auf die ausgegliederten Rechtsträger. Das ist gar keine Frage. Wenn Bürgerin­nen und Bürger heute Probleme mit diesen Ausgegliederten haben, also mit den ÖBB, mit den Universitäten, mit der ASFINAG oder auch mit der BIG, dann haben sie ja keinen wirklichen Ansprechpartner mehr. Deshalb müssen wir jetzt schauen, dass da etwas passiert.

Bleiben wir gleich einmal bei der BIG. Es wird da aufgelistet, dass etwa in Vorarlberg Handymasten auf einer Schule von einer Initiative von Eltern, von Müttern beanstandet werden. Sie wenden sich an die Volksanwaltschaft. Die Volksanwaltschaft muss bei der BIG bitten und betteln, um eine Antwort zu bekommen, was denn da los sei. Dann kommt die Antwort, die aber noch lange keine Änderung dieser Vorfälle bedeutet.

 


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