Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 233

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Auch in diesem Fall glaube ich, dass das Parlament beziehungsweise wir aufgerufen sind, sämtliche Vorschläge an Gesetzesänderungen, die vorliegen, zu prüfen und wirklich forsch zu fordern, die Umsetzung sozusagen nachhaltig zu betreiben. Bei den Gesetzesnovellierungen möchte ich ein Beispiel bringen, aber ich möchte zuvor noch sagen: Bei den Gesetzesnovellierungen fehlt mir im Bericht so etwas wie eine Statistik. – Das ist mir erst heute aufgefallen. Wie viele Gesetzesänderungsvorschläge wurden eigentlich im Laufe der letzten Jahre eingebracht, welche sind behandelt worden und welche haben erfolgreich zu einer Umsetzung geführt?

Ich möchte aber jetzt noch ein schönes Beispiel bringen, welches im Zusammenhang mit der Staatsbürgerschaftsverleihung angeführt wird. Ein Kind ist in Österreich auf die Welt gekommen, und die Mutter hat irgendwie nicht gewusst, dass für das Kind auch um die Staatsbürgerschaft anzusuchen ist. Die Mutter selbst besitzt die Staats­bürgerschaft, und es tritt Folgendes ein: Das Kind bekommt die Staatsbürgerschaft deshalb nicht, weil die Mutter zu wenig verdient, weil sie also die vorgeschriebenen Richtsätze nicht erfüllen kann. Das kann es nicht sein!

Wir können uns auch Gedanken darüber machen, dass beispielsweise Folteropfer, die nach Österreich kommen, Asyl bekommen und aufgrund ihrer Folterungen arbeits­unfähig sind, ihr Leben lang in Österreich keine Staatsbürgerschaft bekommen. Hier gibt es einen Gesetzesvorschlag seitens der Volksanwaltschaft, und wir sind natürlich aufgefordert, diesen Gesetzesvorschlag, mehr Spielraum für finanzielle Härtefälle zu schaffen, umzusetzen.

Da ich schon dabei bin: Im Zusammenhang mit Folter steht auch eine wichtige Erwei­terung sozusagen der Kompetenz der Volksanwaltschaft, nämlich die geforderte Umsetzung der Antifolterkonvention der UNO, die es seit dem Jahr 2003 gibt, aber die in Österreich nicht wirklich umgesetzt wird. Ich glaube, dass es durchaus richtig ist, auch die Volksanwaltschaft mit dieser Umsetzung zu betrauen, also eine Art Ombudsmann oder Ombudsfrau für diese Folterprävention einzurichten.

Zum Abschluss – weil mich das sehr geärgert hat – eine Berichtigung an die Kollegin Cortolezis-Schlager, wenn Sie mir kurz das Ohr leihen: Sie können sich sicherlich daran erinnern, im Petitionsausschuss habe ich davon berichtet, dass die Volks­an­waltschaft im Zusammenhang mit dem Bau einer Konzerthalle im Augarten tatsächlich Missstände festgestellt hat. – Sie, Frau Kollegin, haben das dementiert und gesagt, das genaue Gegenteil sei eingetroffen. So, dann hatten wir das im Plenum und haben diese Auseinandersetzung weitergeführt. Heute sind die Volksanwältinnen und der Volksanwalt da, Sie können sie fragen: Gibt es solche Feststellungen von Miss­ständen, ja oder nein? (Zwischenruf der Abg. Mag. Cortolezis-Schlager.) – Wenn Sie nicht fragen, frage ich das. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.02.36

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Hohes Haus! Der Bericht 2009 ist ausgesprochen umfangreich. Es gibt viele, viele Einzelbeschwerden. Gott sei Dank wurden in dem Bericht nicht nur Einzelfälle geprüft, sondern auch Systemfehler, die dann zu solchen Zuständen wie zum Beispiel im Innenministerium führen.

Ich darf zu Beginn einmal auf diese Problematik eingehen. Polizei in Wien. Die Überschrift zeigt ja eine derartige Offenheit, dass ich nur gratulieren kann. Sie lautet: „Misswirtschaft in der Personalverwaltung der Wiener Polizei zum Nachteil der


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