Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 240

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erinnern, dass man zu Taten schreitet. (Abg. Steibl: Wie lange dauert die gute Hoffnung?)

Das Nächste ist die Liberalisierung im Schulsprengelsystem. Es ist einfach unfassbar: Da haben wir heute noch eine Regelung, die einfach nicht der Zeit entspricht, die der Flexibilität und der Mobilität nicht entspricht. Da müssen wir Taten setzen. Das Bundesministerium sieht da überhaupt keinen Handlungsbedarf.

Das Nächste sind die GSM-Handymasten: Da hat der betroffene Bürger, der Anrainer, bis heute noch nicht das Recht, in einem fernmelderechtlichen Verfahren zugelassen zu werden. Er kann seine Sorgen, seine Ängste, seine Nöte nirgends vorbringen. Auch da müssen wir Taten setzen.

Wie Kollege Herbert gesagt hat: Man sieht da wirklich, wie die Regierung blockiert. Deswegen bringe ich einen Antrag ein, denn wir wollen wirklich Taten setzen. Wenn man sich das Thema Vignetten-Pflicht für Fahrzeuge, die ein Wechselkennzeichen haben, anschaut, dann merkt man: Auch da braucht es Handlungen, Taten.

Deswegen bringe ich folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Hagen, Haubner und Huber ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, weitere finanzielle Belastungen für die Auto­fahrerinnen und Autofahrer etwa durch die Erhöhung des Vignettenpreises im Zuge der Budgetsanierung zu unterlassen.“

*****

(Beifall beim BZÖ.)

20.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Hagen, Haubner, Huber, Kolleginnen und Kollegen be­treffend keine neuen Belastungen der Autofahrer durch eine Vignettenpreiserhöhung

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 22. September 2010 im Zuge der Debatte zum TOP 7, Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 33. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2009) (III-116/882 d.B.)

Wechselkennzeichenbesitzerinnen und -besitzer müssen für jedes Fahrzeug eine Vignette kaufen. Obwohl sie die Straßen nur mit einem Fahrzeug benützen können werden Zulassungsbesitzer mit Wechselkennzeichen durch die Klebepflicht der Vignette bei jedem Fahrzeug zwei- bis dreifach zur Kasse gebeten. Durch die jährliche Vignettenpreiserhöhung werden viele Autofahrer zusätzlich belastet. Trotz jahrelanger Kritik der Volksanwaltschaft und aufgezeigter möglicher Lösungsansätze besteht seitens der Asfinag bzw. des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie nach wie vor keine Bereitschaft, auf eine Ausnahmeregelung hinzuwirken.

Mit dem Jahr 1997 erhielt die Asfinag die umfassende Zuständigkeit das österreichi­sche Autobahnen- und Schnellstraßennetz zu bemauten. Damit galt ab diesem


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