Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 251

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Ich darf aus meiner Sicht auch noch die Diskussion aus dem Feld der Justiz ansprechen, ob das jetzt die Arbeit der Staatsanwaltschaft, den Strafvollzug betrifft oder die Frage, die jüngst auch hier im Parlament diskutiert wurde, wo ein Mitarbeiter, ein Experte der Volksanwaltschaft zu den Fragen Scheidung, Obsorge, Unterhalt, Verbesserung im Besuchsrecht und so weiter entsendet werden konnte, die bei uns als Beschwerden über die Gerichte, über die Justiz hier hereinkommen, aber nicht unmittelbar Möglichkeiten schaffen, einzugreifen.

Die autonomen Gerichte sind von der Prüfung natürlich ausgeschlossen. Die Auf­klärung der Bevölkerung gegenüber, die Wahrnehmungen, die wir machen können, sehe ich als eine wichtige Aufgabe, die ich absolut nicht zurückbauen möchte.

Ähnlich ist es mit der Frage des Strafvollzugs. Sie haben es zum Teil angesprochen und zum Teil im Ausschuss schon artikuliert: So, wie sich Wirtschaft globaler abspielt, wie Wirtschaftskooperationen anders stattfinden als noch vor 20 oder 30 Jahren, ist auch Kriminalität anders unterwegs, entfaltet ihre Vernetzungen auf eine Weise, wo­durch auch Strafvollzug, Justiz und Richterschaft in einem hohen Maße heraus­gefordert sind. Ich denke, da muss einerseits das getan werden, was jetzt vonseiten der Regierung, von der Ministerin getan wird, nämlich Wirtschaftskompetenz dorthin zu bringen, Prüfkompetenz in die Staatsanwaltschaft, Erhebungs- und Verfolgungskom­petenz dorthin zu bringen, aber gleichzeitig auch Aufklärung durch die Volksanwalt­schaft erfolgen. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wichtig ist, und da sind wir eines Sinnes in der Querschnittmaterie – auch Volksanwalt Kostelka –, was die Jugendwohlfahrt anlangt, dass die Qualität der Gutachten im Zusammenhang mit dem Kindeswohl gesichert und ausgebaut wird, und dass die Frage der Sachwalterschaft – auch hier sind wir in Kooperation mit dem Justizminis­terium in einer Arbeitsgemeinschaft – so weit verbessert wird, dass die Beschwerden zurückgehen mögen. Das ist nämlich der Sinn, so wie er im Sachwalterschaftsgesetz verankert ist. Die Beschwerden zeigen ein anderes Bild, was mit der Veränderung der Gesellschaft, mit der Größe der Familien und so weiter zu tun hat.

Ich möchte mich an dieser Stelle auch für die vielen Anregungen, die zwischen den Zeilen und zwischen Ihren Ausführungen gestanden sind, sehr herzlich bedanken und dem nächsten Kooperationsschritt entgegensehen, und das Ganze sozusagen mit einem kleinen Motto zusammenfassen: Die Wiener Philharmoniker treten in einer bestimmten Formation auf, in einer kleineren als das Stammorchester, und in dieser Formation heißen sie „Die Sorgenbrecher“. Ich habe mir bei Antritt meiner Tätigkeit dieses Sorgenbrecher-Sein auch zum Motto für meine Arbeit genommen. Ich bin mittendrin, diese Sorgenbrechertätigkeit zu entfalten.

Wenn Sie, meine Damen und Herren, der Volksanwaltschaft weiterhin kooperativ begeg­nen, dann kann das Stück weiter gelingen. Ich freue mich darauf und bedanke mich. (Allgemeiner Beifall.)

21.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe nun das Wort an Frau Volksanwältin Mag. Stoisits. – Bitte.

 


21.02.53

Volksanwältin Mag. Terezija Stoisits: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Poštovane dame i gospodo! Dobar vecer! Wenn Sie die Lust hätten, Sorgenbrecher oder Sorgen­brecherinnen zu sein, so wie Kollegin Brinek das gesagt hat, dann kann ich Sie nur auf die Seiten 59 bis 80 unseres 428 Seiten starken Berichts verweisen. Dort finden Sie nämlich die legistischen Anregungen, die sich wirklich direkt und unmittelbar an Sie richten.

 


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