Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 250

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ständnis ombudsmännlicher und -fraulicher Tätigkeit gibt, und dazu kann die Volks­anwaltschaft einiges beitragen.

Dass wir dazu in der Lage sind, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht zuletzt auch dem Nationalrat zu verdanken. Es war ein einstimmiger Beschluss des Nationalrates, mit dem die Vertreter der österreichischen Volksanwaltschaft bei der Vergabesitzung auftreten konnten. Und dieser hat ganz deutlich gezeigt, dass wirklich die gesamte Republik haben möchte, dass diese Einrichtung nach Wien kommt. Das war ein nicht unwesentliches Argument, sich für Wien und nicht für ein anderes europäisches oder außereuropäisches Land beziehungsweise eine andere Stadt zu entscheiden. – Herzlichen Dank auch dafür! (Allgemeiner Beifall.)

20.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer weiteren Stellungnahme hat sich Frau Volksanwältin Dr. Brinek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.57.08

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich auch einige Aspekte ansprechen, die von Ihnen schon artikuliert wurden. Zum einen ist die steigende Zahl der Ombudsman-Einrichtungen angesprochen worden. – „Ombudsman“ ist, Sie wissen das, ein schwe­disches Wort und hat nichts mit Ombudsman/Ombudswoman zu tun. – Das wird einer­seits begrüßt, weil es mehr Möglichkeiten für die Bürger gibt, ihre Sorgen vorzutragen; zum anderen kommen dann oft Bürger drauf, was die jeweilige Ombudsmanstelle kann oder nicht kann.

Wir haben eher die Praxis entwickelt zusammenzuarbeiten, um zu sehen, wie wir mit unseren, ich sage jetzt einmal, scharfen Waffen der Kontrolle, mit unseren fairen Waffen der Kontrolle Rechtssicherheit und Aufklärung für die Bürgerinnen und Bürger schaffen können. Also, wir arbeiten zusammen und trachten danach, beizutragen, was wir beitragen können.

Wir beobachten auch, es ist schon von Abgeordneten angesprochen worden, dass Behörden, dass Ämter auch an ihrer Professionalität gearbeitet haben und daher Kontrolle auch als Hilfe sehen. Das Prüfsiegel – „ist geprüft durch die Volksanwalt­schaft“ – wird mehr und mehr wirklich zu einem Kriterium, das bedeutet: Kooperation statt Konfrontation. Und die konsequente Kontrolle ist durchaus vereinbar damit. Also wir sehen unsere Begegnung gegenüber den Behörden durchaus in diesem konstruk­tiven Geist.

Wir freuen uns auch, dass nicht nur die legistischen Anregungen berücksichtigt werden. Wir machen uns immer wieder Gedanken, wie wir das statistisch ausdrücken können. Manchmal ist es aber auch so, dass bereits die Kontrolle, die Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft als Anstoß zu einer gesetzlichen Änderung verstanden wird und eine solche daher nicht direkt einer unmittelbar legistischen Anregung oder einem als Missstand ausgewiesenen Fall zuzurechnen ist. – Danke auch hierfür.

Ich wünsche mir an dieser Stelle, dass die Kooperation und die Zusammenarbeit mit dem Parlament auf weiterhin so guten Beinen stehen möge und dass wir da an einem Ausbau arbeiten können.

Sie fragen mit Recht, wenn Sie den Bericht lesen: In soundso vielen Fällen haben wir ein Prüfverfahren eingeleitet – was ist in den anderen Fällen passiert? Was hat die Volksanwaltschaft dazu zu sagen? Ich verweise in dem Zusammenhang auf die Abschnitte im Bericht, die unter „Wahrnehmungen“ ausgewiesen sind. Das ist nicht unwesentlich. Wir verstehen uns auch als Seismographen für bestimmte Sorgen und Anliegen in der Gesellschaft, in der Bevölkerung.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite